Fahrradcodierung - Schutz vor Langfingern

Aus der Codierung geht der Besitzer eindeutig hervor, wenn auch nicht im Klartext. Foto: ADFC Frankfurt
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  • Aus der Codierung geht der Besitzer eindeutig hervor, wenn auch nicht im Klartext. Foto: ADFC Frankfurt
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"Finger weg, mein Rad ist registriert!" - Dieser Aufkleber war in der Vergangenheit ein beliebter Versuch von Fahrradbesitzern, potentielle Diebe fernzuhalten. Aber nützte das was? Nein, denn wo war denn das Fahrrad registriert? Und was war registriert? Die Rahmennummer? Die wird willkürlich von den Rahmenherstellern vergeben und ohne Initiative des Besitzers nirgendwo registriert. Und was nützt es den Zollbeamten, wenn sie eine Wagenladung gestohlener Fahrräder finden, dass das Rad im Fahrradpass seines Besitzers in der Schreibtischschublade 'registriert' ist?

Fakt ist: Viele gestohlene Räder werden wiedergefunden. Entweder im Straßengraben, wo es der Gelegenheitsdieb zurückgelassen hat oder an der Grenze, wo im großen Stil ganze Wagenladungen gestohlener hochwertiger Räder ins Ausland gebracht werden.

Aber wie kann man die Besitzer der gestohlenen Fahrräder ermitteln? Ganz einfach: Mit einer Fahrradcodierung!

Also besser: "Finger weg, mein Rad ist CODIERT!"

Bei so einer Codierung wird eine individuelle Nummer sichtbar in den Rahmen gefräst, mit der jede Behörde den Besitzer ermitteln kann (wichtig: ohne, dass die Nummer irgendwo in einer Datenbank registriert sein muss!). Die Nummer besteht aus dem Kürzel des bekannten KFZ-Nummernschildes für den Wohnort und einem Ziffernschlüssel, aus dem die Polizei den Wohnort, die Straße und die Hausnummer erkennen kann. Zuletzt folgen die Initialen des Besitzers und das Jahr, in dem die Codierung erfolgte.

So kann jedes Fahrrad seinem Besitzer zugeordnet werden. Das hilft beim Wiederauffinden eines Rades, dient aber natürlich auch der Abschreckung, denn ein codiertes Rad ist für professionelle Fahrraddiebe praktisch wertlos, da es legal nicht wiederverkaufsfähig ist. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Rades darauf, dass eine evtl. vorhandene Codierung mit den Daten des Verkäufers übereinstimmt und schließen Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag ab, in dem die Codierung notiert ist. So lassen sich auch gebrauchte Fahrräder dem aktuellen Besitzer zuordnen. Sollte das Rad an einer Stelle sichtbar angeschliffen oder überlackiert sein, könnte es der Versuch sein, eine vorhandene Codierung zu verheimlichen. In diesem Fall Finger weg vom Rad oder besser noch die Polizei informieren.

Gibt es bei der Codierung nicht Probleme mit dem Rahmen oder bei Umzug?
In Deutschland sind bereits mehr als 1 Million Räder codiert worden, ohne dass Probleme mit der Stabilität des Rahmens bekannt geworden wären. Einzig sehr dünnwandige oder Karbon-Rahmen dürfen auf keinen Fall codiert werden.
Umzüge sind in der Regel kein Problem, mittels der Daten bei Polizei und Einwohnermeldeämtern können die ursprünglichen Besitzer trotz mehrfacher Umzüge zurückermittelt werden, sofern sie sich ordentlich umgemeldet haben.

Wer codiert?
Mancher Fahrradhändler bietet kostenlose Codierungen beim Kauf eines neuen Rades. Auch die Polizei macht mancherorts Codieraktionen. Am flächendeckensten bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Fahrradcodierungen gegen eine kleine Gebühr an. Im Kreis Recklinghausen macht das mit regelmäßigen Terminen der ADFC in seiner Geschäftsstelle in Marl (http://www.adfc-kvre.de) oder vereinzelt bei öffentlichen Präsentationen im ganzen Kreisgebiet.

Übrigens: Der beste Diebstahlschutz ist immer noch ein ordentliches Bügelschloss und ein stabiler Gegenstand zum anschließen!

Autor:

Thomas Morawe aus Recklinghausen

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