Fahrerflucht auf der Zechenstraße in Marl Brassert

Marl: Nach Beschädigung eines geparkten PKW geflüchtet. Heute, Mittwoch, zwischen 09.30 Uhr und 09.50 Uhr, stieß ein unbekannter Fahrzeugführer auf dem Parkplatz eines Baumarktes an der Zechenstraße gegen einen weißen 5-er BMW und entfernte sich von der Unfallstelle. Der Sachschaden beträgt 1.500 EUR.

Fahrerflucht

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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