Fahrerflucht auf der Tannenstraße in Marl Hüls
Marl: Grauen Opel Astra auf der Tannenstraße angefahren und geflüchtet.Auf der Tannenstraße fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer in der Zeit von Montag bis Dienstagmorgen einen geparkten grauen Opel Astra an und flüchtete. An dem PKW entstand 2.700 Euro Sachschaden.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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