Fahrerflucht auf der Märkischen Straße in Marl
Marl: Verkehrsunfallflucht auf der Märkischen Straße. In der Zeit von Montag 20:00 Uhr bis Dienstag 06:15 Uhr, wurde ein auf der Märkischen Straße (Höhe Haus-Nr. 60) geparkter Pkw von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. An dem silbernen VW-Golf entstand ein Sachschaden von rund 1.300 Euro.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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