Einwegkunststoff
Einwegplastik: Was bedeuten Verbot und Kennzeichnungspflicht?

Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert

Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft, die künftig für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen sollen. Zum einen wird das EU-weite Verbot für viele Einwegplastikprodukte wirksam. Zum anderen müssen einige weitere Produkte, die derzeit nicht verboten werden können, mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet werden, die vor Umweltschäden durch Kunststoffe warnen.
Am 01.07.2021 um 18:30 Uhr werden Theresia Hericks und Beatrix Söhngen, Umweltberater:innen der Verbraucherzentrale NRW in Marl, im Rahmen eines Online-Vortrags erklären, was bald verboten ist oder gekennzeichnet werden muss und warum. Außerdem geben sie praktische Tipps zur Plastikvermeidung und nennen Alternativen.
Außerdem haben die Umweltberaterinnen eine Umfrage unter Marler Gastronomen durchgeführt, ob diese Essen in Mehrweg anbieten und werden diese Ergebnisse aufzeigen.
Die Umweltberaterinnen möchten mit den Verbraucher:innen ins Gespräch kommen und bieten somit eine Plattform für den Austausch.
Alle Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Der Zugangslink befindet sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Marl.

Autor:

Verbraucherzentrale Marl - Umweltberatung aus Marl

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