Die Sickingmühler Straße in Marl Brassert erhält eine Oberflächenbehandlung

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Voraussichtlich im August soll an der Sickingmühler Straße im Abschnitt zwischen der Hervester Straße und der Zechenstraße als Instandhaltungsmaßnahme eine Oberflächenbehandlung durchgeführt werden. Zweck dieser Maßnahme, die im Auftrag des Zentralen Betriebshofs (ZBH) durchgeführt wird, ist das Verschließen von Rissen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich einen Tag.

Die kostengünstige Straßensanierung

Die Oberflächenbehandlung stellt eine kostengünstige und gezielte Maßnahme dar, um Schäden in Asphaltdeckschichten wie Risse und Ausmagerungen zu sanieren und die Ausbreitung von diesen Straßenschäden zu beenden. Hierbei wird auf den betroffenen Stellen in einem Arbeitsgang Bindemittel aufgebracht und mit Edelsplitt abgestreut. Es kann eine sofortige Verkehrsfreigabe erfolgen.

Oberflächenbehandlungen werden auf Straßenabschnitten angewendet, die für den Laien noch nicht als schadhaft zu erkennen sind. Sie sollen, wie im Falle der Sickingmühler Straße, bereits vorhandene Risse in der Oberfläche verschließen. Dies verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit und somit das Entstehen von Frostschäden im Winter. Daher dienen Oberflächenbehandlungen dem Erhalt des noch ausreichend guten Zustands einer Straße. Eine umfangreichere, und vor allem deutlich teurere Sanierung, wie zum Beispiel das Ausfräsen und der Einbau einer neuen Asphaltdecke, kann dadurch für Jahre hinausgezögert werden. Ein weiterer Vorteil: Die Straße kann unmittelbar danach, noch am selben Tag, wieder für den Verkehr frei gegeben werden.

Geschwindigkeitsreduzierung und Staubentwicklung auf Zeit

Nach dem Auftrag der Oberflächenbehandlung ist es normal, dass sich auf der Straße noch loser Splitt befindet. Dieser fährt sich zum Teil durch den Verkehr ein, der Rest wird nach circa einer Woche abgefegt. Bis dahin muss die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Auch Staubentwicklung lässt sich während der Einfahrzeit leider nicht gänzlich vermeiden.
Während der Ausführung werden Halteverbote eingerichtet. Der ZBH bittet darum, diese Verbote unbedingt zu beachten, um Schäden an geparkten Fahrzeugen zu verhindern. Betroffene Anwohner werden rechtzeitig durch Wurfsendungen über den genauen Ausführungstermin und weitere Einzelheiten informiert.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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