Die Radwegsunterbrechung an der neuen Bergstrasse in Marl-Hüls

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Noch während der Bauphase ist einigen Verkehrsteilnehmern eine kuriose „Radwegsunterbrechung“ auf der Seite der Einmündung der Bachstraße aufgefallen: der rote Fahrstreifen endet abrupt und wird nach einigen Metern wieder aufgenommen. Dazwischen ist durchgängig grau gepflastert. Diese Unterbrechung ist nicht willkürlich, sondern hat ihren Grund.

Für den Bau von Verkehrswegen gilt eine Reihe von Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Ein Gesichtspunkt ist die Verkehrssicherheit. Damit sich Fußgänger, Rad- und Autofahrer nicht gegenseitig gefährden, müssen ihre Wege Mindestbreiten einhalten. Diese Mindestbreiten sind vor Geschäften und Bushaltestellen – wegen der Auslagen und der ein- und aussteigenden Fahrgäste – besonders groß.
An der betreffenden Stelle der Bergstraße ist jedoch nicht genug Platz, alle diese Verkehrswege vorschriftsmäßig breit einzurichten. Bei der Planung stand man vor der Wahl, den Radweg auf diesem Abschnitt der Bergstraße komplett herauszunehmen und die Radfahrer über die Straße zu führen. Diese Variante wurde wegen der starken Verkehrsbelastung und dem hohen Anteil des Schwerverkehrs aus Sicherheitsgründen aber nicht weiter verfolgt.

Damit blieb noch die Möglichkeit, den Radweg in dem Abschnitt, in dem die erforderliche Breite für den Radweg fehlt, zu Gunsten des schwächsten Verkehrsteilnehmers, des Fußgängers, aufzulösen. Das bedeutet aber nicht, dass der Radfahrer dort künftig absteigen und sein Fahrrad schieben muss. Zur Klarstellung werden zwei Schilder aufgestellt „Sonderweg Fußgänger“ und „Radfahrer frei“. Rechtlich heißt das, dass der Radfahrer diesen Abschnitt zwar befahren darf, aber nur unter äußerster Vorsicht zu Gunsten der dort laufenden Fußgänger.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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