Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Foto: Kreis Recklinghausen

Betriebsferien in der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr
Antragstellung in der Zulassungsstelle online möglich.


Ab dem 2. Januar 2023
gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Diese Regelung betrifft auch die Außenstellen wie beispielsweise das Straßenverkehrsamt, die Gesundheitsämter oder die Erziehungsberatungsstellen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Betriebsferien angeordnet.

Eine Ausnahme macht die Zulassungsstelle in Marl. Sie bearbeitet auch zwischen den Feiertagen dringende Anträge, die online über das Portal iKfz eingehen. Über iKfz können viele verschiedene Anträge unkompliziert jederzeit von Zuhause aus gestellt werden. Den Link zum Portal gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/sva im Bereich „Online-Dienste“.

Für Bürger mit dringenden Anliegen, die das Online-Portal nicht nutzen können, stellt die Zulassungsstelle eine begrenzte Anzahl von Terminen am Donnerstag, 28. Dezember, zur Verfügung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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