Der erste große Einsatz hat den Winterdienst des ZBH Marl stark gefordert , Autofahrer wurde gegen einen Streuwagenfahrer handgreiflich

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Seit Freitag vergangener Woche sind die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs (ZBH) der Stadt Marl im Winterdiensteinsatz. Wegen des Schneefalls am Tage rückten die Winterdienstler auch am Samstag und Sonntag raus. Am Montagmittag (11.12.) kam es zu einem Zwischenfall, als ein Autofahrer gegen einen Streuwagenfahrer handgreiflich wurde.

An der Kleidung gezerrt und geschlagen

„Unser Mitarbeiter war mit seinem Streuautomaten in Sinsen unterwegs, als ein Pkw an einer Ampel vor ihm anhielt und der Fahrer ausstieg. Unser Kollege vermutete, dass der Autofahrer eine Frage hatte und öffnete das Fenster der Fahrertür. In diesem Augenblick zieht der Autofahrer den Mitarbeiter an seiner Kleidung und schlägt ihn“, berichtet Michael Lauche, allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. Gegen den Autofahrer wurde Anzeige erstattet.

Die Einsätze

Abgesehen von diesem Zwischenfall verliefen die Einsätze in den vergangenen Tagen nach Plan. Mindestens zweimal am Tag rückten die Winterdienstfahrzeuge aus, um Verkehrsflächen vom Schnee und Matsch zu befreien. Darüber hinaus waren rund weitere 30 Mitarbeiter im Einsatz und räumten die weiße Pracht dort, wo Maschinen nicht arbeiten können.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Marl enthält Regelungen für den Winterdienst. Die Stadt selbst ist für Straßen bzw. Straßenabschnitte zuständig, dazu kommen Plätze und Fußwege. Hierfür steht dem ZBH eine Reihe von Fahrzeugen zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:

Die Einsatzfahrzeuge

Für den Winterdienst stehen drei Groß-Streufahrzeuge - plus ein Ersatzfahrzeug - zur Verfügung. Alle Fahrzeuge können mit einem Schneeräumschild ausgerüstet werden kann.
Drei Klein-LKW plus Reservefahrzeug mit angebautem Schneepflug streuen bzw. räumen Radwege, und für das Räumen von Fußwegen und Plätzen kann der ZBH auf vier Traktoren sowie vier Klein-LKW bzw. Geräteträger mit Schneepflug und Streuanhänger bzw. Streuaufbau zurückgreifen.

Pflicht zum Winterdienst nur auf gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen

Eine Pflicht zum Winterdienst besteht für Kommunen nach der Rechtsprechung nur auf gefährlichen und gleichzeitig verkehrswichtigen Straßenabschnitten. Die verkehrswichtigen Straßenbereiche, das sind rund 180 Kilometer, werden vom ZBH meistens schon ab 3.30 Uhr weit vor Beginn des Berufsverkehrs geräumt und abgestreut.

Quelle  ZBH Stadt Marl

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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