Das Jugendamt - Was man zum Thema wissen sollte

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Das Jugendamt ist ein Bestandteil der kommunalen Verwaltung und unterliegt dem Kinder- und Jugend-hilfegesetz. Die Existenz einer solchen Einrichtung ist sowohl für Städte als auch Landkreise gesetzlich festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Institutionen bestehen Jugendämter aus zwei Teilen: Verwal-tung und Jugendhilfeausschuss. Die Aufgaben und Angebote sind mannigfaltig und gehen über Sorge-recht und regelnde Maßnahmen weit hinaus.
Welche Aufgaben und Angebote hat das Jugendamt?
Ein Großteil der Familien in Deutschland benötigen die Angebote des örtlichen Jugendamtes meist nicht, andere wiederum profitieren von den vielfältigen Angeboten und unterstützenden Maßnahmen. Diese Services umfassen Hilfsangebote zur Erziehung, Förderung von Jugendarbeit, Beratung und Vergabe von Leistungen. Des Weiteren kann man sich bei Fragen zur Unterhaltsangelegenheiten und Adoptionen an die Mitarbeiter wenden.
Unkomplizierte Hilfe und Antworten auf viele Fragen
Sollten Erziehungsberechtigte aufgrund von privaten oder beruflichen Umständen eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigen, können sie einen Termin vereinbaren. Das Jugendamt sorgt für eine ausführliche sowie individuelle Beratung. Daraus können sich diverse unterstützende Maßnahmen wie u.a. die Vermittlung von Babysittern, Tagesmüttern oder Kinderbetreuern ergeben. Eine solche Beratung kann das Leben für alle Beteiligten daher enorm erleichtern.
Das Kind im Mittelpunkt
Selbst bei Scheidungen oder Trennungen hat das Jugendamt eine Auswahl an Angeboten parat. Dabei wird stets ein ausgewogenes Sorgerecht angestrebt. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht mög-lich sein, werden die Eltern bei der Einigung unterstützt oder in Ausnahmefällen ein Familiengericht hin-zugezogen. Das Kind steht bei allem im Mittelpunkt.
Den Kindern verpflichtet
Ein aktiver Eingriff des Jugendamtes erfolgt meist nach Meldungen von dem jeweiligen Kind selbst, aus der Schule oder dem sonstigen Umfeld. Zunächst einmal wird das Gespräch gesucht und gegebenenfalls eine temporäre Beobachtung veranlasst. Im Endeffekt bedeutete dies, dass ein/e Mitarbeiter/in die Fa-milie regelmäßig besucht und nach erfolgter Beurteilung eine eventuelle Unterstützung vorschlägt. All-tägliche Hilfsmaßnahmen können u.a. Frühstückszubereitung, Packen des Ranzens oder Hausaufgaben-hilfe sein. Sollten die Erziehungsberechtigten damit überfordert sein, wird auch Hilfe bei Behördengän-gen angeboten.
Akute Maßnahmen
Besteht die Einschätzung, dass das Kind akut in Gefahr sei, wird das Kind aus dem elterlichen Umfeld her-ausgenommen. Oftmals wird hierbei mit der örtlichen Polizei zusammengearbeitet. In einem solchen Fall übernimmt das Amt temporär die Vormundschaft. Diese sogenannte Inobhutnahme ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darin wird den Eltern das Recht der Erziehung bestätigt, aber dem Staat eine schützende Rolle eingeräumt. Nach begleitenden Maßnahmen können rund 50% der betroffenen Kinder oder Jugendliche nach einiger Zeit wieder nach Hause zurückkehren.
Finanzielle Unterstützung
Die Feststellung von wirtschaftlicher Bedürftigkeit und damit einhergehende Lösungsansätze spielen eine immer wachsende Rolle bei den Aufgaben des Jugendamtes. Erziehungsberechtigte, die Hartz IV bezie-hen, können Anträge für diverse Angebote stellen. Nach Bewilligung können Schulausflüge, Freizeitan-gebote sichergestellt und somit eine normale Integrierung des Kindes im Schulalltag gewährleistet wer-den. Finanzielle Unterstützung kann auch bei nicht geleisteten Unterhaltszahlungen vonnöten sein. In solchen Fällen zahlt das Jugendamt bis sechs Jahre lang einen sogenannten Unterhaltsvorschuss, falls die Unterstützung vom unterhaltspflichtigen Elternteil ausbleibt.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Jugendamtes auf www.infodienstnet.de/jugendamt/leistungen-jugendamt.htm
Autor:Laura Werthers aus Marl |
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