Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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