Bürger können noch Stellung zum Lärmaktionsplan an der Bahnstrecke durch Marl-Sinsen beziehen
Wie das Eisenbahn-Bundesamt den Kommunen mitteilt, sind dazu alle Anwohner an Haupteisenbahnstrecken aufgerufen, zu denen auch die Linie Düsseldorf-/Essen-Münster zählt, die durch Marl-Sinsen führt. Bis zum 7. März läuft noch die Beteiligungsphase für den nächsten Plan, so lange haben Anwohner und zum Beispiel Lärmschutzvereinigungen die Möglichkeit, Stellung zu den Plänen zu beziehen.
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten gibt’s im Internet unter:
Bundeseisenbahnamt
www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Hintergrundinformation zum Thema Lärmaktionsplanung
Gesetzliche Grundlagen
Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme überführt. In Deutschland ist die Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Da jedoch der Lärm unterschiedliche Ursachen und Quellen aufweist, wurden die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Deutschland auf verschiedene Schultern verteilt. Nach dem oben genannten Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.
Lärmaktionsplanung 2018
Das Eisenbahn-Bundesamt wird den bundesweiten Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes bis Mitte des Jahres 2018 erstellen. Das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert den Plan alle fünf Jahre bzw. führt in weiter. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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