Bestimmte chronisch kranke Personen ab sofort impfberechtigt
Eine Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Gruppe 2 ("Hohe Priorität") sieht der neue Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Demnach können ab sofort auch die Personen geimpft werden, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus nach §3 Satz 2 der Coronavirus-Impfverordnung besteht.
Attest vom Arzt
Dass eine solche Krankheit vorliegt, bescheinigt der Arzt per Attest, das beim Impftermin vorgelegt werden muss. Wer eine Bescheinigung seines Arztes hat, kann telefonisch einen Termin im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen vereinbaren unter 02361 / 9709060 oder eine E-Mail mit dem Betreff "Terminierung §3" mit Angabe der Telefonnummer an prioimpfung@kreis-re.de senden. Vorerst sollen diese Impfungen bis zum 6. April im Impfzentrum durchgeführt werden und im Anschluss an die Arztpraxen übergehen.
Terminangebot
Wer bereits per Antrag auf Höchstpriorisierung ein Attest eingereicht hat, das dem neuen Kriterium zur Impfpriorisierung entspricht, bekommt einen Anruf vom Kreis mit einen Terminangebot, sofern eine Telefonnummer mitgeteilt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich auch diese Personen telefonisch oder per E-Mail an die Kreisverwaltung wenden.
Personen über 70 Jahren ab April
Ab dem 6. April soll laut Erlass landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über das Portal der kassenärztlichen Vereinigungen www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 0800 116 117 02 möglich sein. Als Impfstart ist der 8. April vorgesehen. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, sollen Personen über 70 Jahren jahrgangsweise eingeladen werden und die Möglichkeit zur Terminbuchung bekommen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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