Autobahnpolizei veranlasst die Rückzahlung von 1.766 Verwarnungsgelder, aufgrund falscher Beschilderung an der Autobahn 2
Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund falscher Beschilderung an der Autobahn 2 nicht korrekt - Rückzahlung der Verwarnungsgelder veranlasst. Seit Oktober 2017 war bei Recklinghausen auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Oberhausen eine Baustelle eingerichtet. Für die Durchfahrt des Baustellenbereichs war eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet. Ausgeschildert waren in einem Teilbereich jedoch 60 km/h, woran sich auch die Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei orientierte.
Zwischen Dezember 2017 und März 2018 kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Münster an insgesamt 25 Tagen die gefahrene Geschwindigkeit. In diesem Zeitraum stellten die Polizisten insgesamt 3.219 Verstöße gegen die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit vom 60 km/h fest.
Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h ahndeten die Beamten mit insgesamt 1.766 Verwarnungsgeldern. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen leiteten sie insgesamt 1.453 Bußgeldverfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle (Kreis Recklinghausen) ein.
Die Polizei Münster hat bereits die Rückbuchung aller 1.766 von ihr erhobenen Verwarnungsgelder veranlasst. Die Betroffenen werden in den nächsten Tagen eine entsprechende Buchung auf ihrem Konto feststellen.
Die Ursache für diese falsche Beschilderung konnte nicht geklärt werden. Der Leiter der Autobahnpolizei, Polizeidirektor Uwe Marquardt, hat für künftige Geschwindigkeitsüberwachungen bereits eine zusätzliche Prüfroutine angeordnet.
Die Autobahnpolizei Münster betreut alle Autobahnabschnitte im Regierungsbezirk Münster mit insgesamt über 700 km Streckenlänge von Osnabrück-Hafen bis Hamm-Bockum und von Henrichenburg bis Oberhausen-Königshardt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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