Aktualisiert: Zwei Impfaktionen im Kreishaus, fehlenden STIKO-Empfehlung für angepassten Corona-Impfstoff
Entgegen der mündlichen Information des Gesundheitsministeriums NRW dürfen die kommunalen Impfstellen den angepassten Corona-Impfstoff wegen der fehlenden STIKO-Empfehlung noch nicht verimpfen. Das teilte das Ministerium auf Nachfrage mit. Aus diesem Grund können bei den Impfaktionen im Kreishaus und in den kommunalen Impfstellen in Marl und Recklinghausen bis zum Vorliegen der STIKO-Empfehlung Auffrischungsimpfungen nur mit den bisherigen Impfstoffen von BioNTech und Moderna durchgeführt werden. Sollte die erwartete STIKO-Empfehlung kurzfristig erfolgen, wird der angepasste Impfstoff sofort eingesetzt.
Im Kreishaus wird es in diesem Monat zwei offene Impfangebote geben. Am Donnerstag, 15. September, und am Dienstag, 20. September, können Bürgerinnen und Bürger in den Räumen der Kreisverwaltung verschiedene Impfungen bekommen: MMR (Masern-Mumps-Röteln), DTaP-IPV (Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio) sowie Impfungen gegen das Corona-Virus. Es sind sowohl Corona-Grundimmunisierungen als auch Auffrischungsimpfungen möglich.
Jeweils zwischen 13.30 Uhr und 18 Uhr gibt es das Impfangebot im Kreishaus an der Kurt-Schumacher-Allee 1. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Im Eingangsbereich werden den Bürgerinnen und Bürgern, die geimpft werden möchten, Mappen mit den Impfunterlagen ausgehändigt. Anschließend folgen die Aufklärungsgespräche und die Impfungen im Sitzungsbereich. Der Zugang ist barrierefrei.
Das Angebot von Ärztinnen aus dem Gesundheitsamt und von der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI) richtet sich ausdrücklich an alle Menschen im Kreis Recklinghausen. „Wenn Eltern ihr Kind gegen Masern impfen lassen möchten, stehen dafür beispielsweise Ärztinnen aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst als Ansprechpartner bereit. Auch Personen, die gerade keine Krankenversicherung haben, sind bei unserer Impfaktion willkommen. Unser Ziel ist, so viele Menschen wie möglich zu schützen“, sagt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin der Kreisgesundheitsamts.
Corona-Impfung
Gemäß des aktuellen Impferlasses und der derzeit geltenden Stiko-Empfehlung können eine vierte Corona-Impfung alle Personen bekommen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Personen im Alter ab 12 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Wichtig: Bislang ist nur eine vierte Impfung vorgesehen. Wer also bereits zwei Auffrischungsimpfungen erhalten hat, kann vorerst nicht geimpft werden. Für Fragen zu den Impf-Aktionen hat das KoCI-Team eine Impfhotline eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr erreichbar unter 02361 9709078.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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