Acht Tests pro Monat in der Kindertagesbetreuung

Am 1. August startete das neue Kita-Jahr. Besonders während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig die Angebote der Kindertagesbetreuung sind. Erzieherinnen und Erzieher, Familien und Kinder haben bereits zweieinhalb anstrengende und belastende Jahre durchlebt. Doch auch im dritten Jahr der Corona-Pandemie stehen alle Beteiligten in der Kindertagesbetreuung vor besonderen Herausforderungen. 

Zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs mit Präsenz 

in der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitig hohem Gesundheitsschutz von Kindern, Eltern und Betreuungspersonal stellt das Land nach den Sommerferien für jedes Kind acht Tests pro Monat zur Verfügung. Diese werden im Rhythmus von zwei Tests pro Woche an die Angebote der Kindertagesbetreuung ausgeliefert und dort den Eltern zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Kinder anlassbezogen testen können. Tests für Kinder in der Kindertagespflege werden – wie bisher – an die Jugendämter geliefert, die diese dann eigenständig verteilen. Diese Teststrategie gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Eine Anschlussfinanzierung bis zum Jahresende ist bereits jetzt sichergestellt.

Kooperation zwischen Einrichtungen und Eltern

In der ab dem 8. August gültigen neuen Corona-Schutzverordnung wird es daneben eine zentrale Änderung geben: Träger und Kindertagespflegepersonen können die Betreuung eines Kindes mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung eines zuhause gemachten negativen Selbsttests abhängig machen. Die Landesregierung setzt hier auf die vertrauensvolle Kooperation zwischen Einrichtungen und Eltern. Unser Ziel ist eine größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten.

nicht rückzuzahlende Zuschüsse

Die Landesregierung wird den Kommunen und Trägern zudem Mittel zur Verfügung stellen, damit CO2-Melder und Luftfilter nach dem örtlichen Bedarf auf der Grundlage einer neuen Förderrichtlinie in den Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen angeschafft werden können. Es ist beabsichtigt, dass die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Räume, die nur eingeschränkt gelüftet werden können, auf dem bisherigen Stand der Förderrichtlinie FitU12 fortgeführt wird. Mittel für die Beschaffung von CO2-Meldern sollen den Kommunen pauschal als nicht rückzuzahlende Zuschüsse bereitgestellt werden. Die Fördermittel werden in Kürze nach einer Entscheidung des Landeskabinetts und der erforderlichen Freigabe der Mittel durch den Landtag des Landes-Nordrhein Westfalens bereitgestellt.

Kita-Helfer-Programm

Aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung setzt die Landesregierung daneben das erfolgreiche Kita-Helfer-Programm zunächst bis zum 31. Dezember 2022 fort. Das pädagogische Personal in den Einrichtungen wird damit bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten weiter entlastet. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird weiterhin ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet. Für die Fortführung des Programms stehen 102 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützt das Land die Träger erneut bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Umsetzung von Hygienevorgaben. Gefördert werden Personalausgaben für zusätzliche Hilfskräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem nicht-pädagogischen Personal.

Im neuen Kita-Jahr

wird es 10.742 KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen geben. Im Vergleich zum letzten Kindergartenjahr sind das rund 130 Kitas mehr. In Kitas und in der Kindertagespflege werden dann insgesamt rund 752.000 Kinder betreut. Rund 217.000 Betreuungsplätze der insgesamt 752.000 Plätze sind für Kinder unter drei Jahren angemeldet. Von den außerfamiliär betreuten Unterdreijährigen besuchen rund 70 Prozent eine Kindertageseinrichtung und rund 30 Prozent werden in Kindertagespflege bei Kindertageseltern betreut. Dies entspricht einer U3-Versorgungsquote von etwa 42 Prozent für das kommende Kindergartenjahr.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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