Ab Freitag gilt "2G" in allen LWL-Museen und bei Veranstaltungen

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In den 18 Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sowie in den Besucherzentren am Kahlen Asten und am Kaiser-Wilhelm-Denkmal in Porta Westfalica gelten ab Freitag (12.11.) die "2G"-Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus. Diese Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, betrifft auch Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen in LWL-Einrichtungen.

"Mit Blick auf die steigenden Inzidenzen wollen wir uns für die kommenden Wintermonate wappnen und den Besuch unserer Museen und Veranstaltungen so sicher wie möglich gestalten", erklärt LWL-Direktor Matthias Löb die neue Regelung. "Wir wollen in der andauernden Pandemie weiter unsere Besucherinnen und Besucher willkommen heißen, denn sie übernehmen durch ihre Impfung Verantwortung für sich und andere."

Besucher:innen müssen somit am Museumseingang oder beim Besuch von Veranstaltungen in den LWL-Museen nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da diese regelmäßig an Schultestungen teilnehmen. Diese können die LWL-Museen und Veranstaltungen in der Schulzeit weiterhin ohne Impf-oder Testnachweis besuchen.

In den Schulferien müssen auch Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis bzw. einen Impf- oder Genesungsnachweis erbringen. Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, brauchen beim Besuch der LWL-Museen und Veranstaltungen ein ärztliches Attest sowie einen negativen Schnelltest (maximal 48 Stunden alt).

"Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Kulturangeboten wieder erfreulich steigt. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden und dabei auch gefährdete Personengruppen zu berücksichtigen, wollen wir mit der 2G-Regel einen sicheren Rahmen schaffen", so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.

In den Museen und bei LWL-Veranstaltungen gelten nach wie vor die üblichen Hygiene-Regeln wie 1,5 Meter Abstand und die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nur im Außengelände der beiden Freilichtmuseen in Detmold und Hagen oder der LWL-Industriemuseen ist die Maske nicht nötig.

Ausnahmen von der 2G-Regel kann es bei Veranstaltungen wie zum Beispiel laufenden Zertifikatskursen oder Kooperationsveranstaltungen geben.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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