3G-Regel gilt für alle städtischen Veranstaltungen in Marl

Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt eine weiterhin eine Testpflicht. Auch ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Foto: Stadt Marl / Pressestelle
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Auch im Kulturbereich der Stadt Marl finden wieder Veranstaltungen statt. Die städtische Pressestelle weist jetzt ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass nach der aktuellen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für die Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen gilt, insbesondere bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die vom 2. September aktualisierte Verordnung schreibt weiterhin bei einem Inzidenzwert über 35 die Anwendung der sogenannten 3G-Regel vor. Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt damit für die Teilnahme an Veranstaltungen oder beispielweise an VHS-Kursen eine Testpflicht. Anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit bescheinigtem negativem Ergebnis, der höchstens 48 Stunden zurückliegt. Die Stadtverwaltung bittet darum, die entsprechenden Nachweise und den Personalausweis mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzuzeigen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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