Zum möglichem Forensikstandort Schachtanlage Haltern 1/2 in der Nähe der Stadt Marl
LWL Krankenhaus Dezernent PD Dr. Meinolf Noeker antwortet auf eine Anfrage aus Haltern zum Inhalt einer Ratsresolution des Stadtrates Marl zum möglichem Forensikstandort Schachtanlage Haltern 1/2. Die Bürgerliste WIR für Marl hatte aus guten Gründen, als einzige Fraktion im Stadtrat Marl, diese Resolution abgelehnt.
Die Resolution war nach meinen Eindruck im wesentlichem vom SPD Fraktionsvorsitzenden Wenzel betrieben worden. Im Brief des Trägers der Marler Haard Klinik wurden die Begründung für die Ratsresolution von Fachleuten widerlegt. SPD,CDU, FDP, BUM und Grüne hatten den Rat der Bürgerliste WIR für Marl, sich sachkundig erst zu machen, abgelehnt
Der Brief in Auszügen:
Der LWL-PsychiatrieVerbund hat sich sofort nach Bekanntwerden eines möglichen Alternativstandortes für die im Landgericht Essen aufzubauende neue Forensische Klinik auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haltern 1/2 mit der Betriebsleitung der LWL-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Marl zusammengesetzt, um die Auswirkungen einer möglicherweise in unmittelbarer Nachbarschaft errichteten neuen Klinik für Forensische Psychiatrie zu diskutieren und zu bewerten. Im Rahmen dieser sehr intensiven und vielfältige Teilaspekte erfassenden Abwägung waren selbstverständlich auch die von lhnen gestellten Fragen zu beantworten.
Im Ergebnis darf ich lhnen mitteilen, dass der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen und die Betriebsleitung der LWL-Klinik Marl keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine solche Standortentscheidung geltend machen würde. Allein die Tatsache einer modernen Kinder- und Jugendpsychiatrie in ca. 1,5 km Entfernung zu einem möglichen Forensik-Standort kann für sich genommen kein sachgerechtes und begründetes “Veto-Kriterium” sein für eine umfassende Prüfung der Eignung der ehemaligen Schachtanlage Haltern 1/2.
In diesem Zusammenhang muss ich ohnehin darauf hinweisen, dass der LWL-PsychiatrieVerbund schon aus Zuständigkeitsgründen kein Votum zu dieser alternativen Standortfrage abgeben kann.
Wie Sie wissen, liegt die Zuständigkeit hierfür beim Land NRW; der LWL hat auf denEntscheidungsprozess des Landes keinen Einfluss. Mit dieser klaren Positionierung des Trägers der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marl wird lediglich festgestellt, dass die Tatsache einer benachbarten Kinder- und Jugendpsychiatrie kein Ausschlusskriterium für die weiteren Prüfungsschritte sein kann.
In dieser Einschätzung fühlen wir uns bestätigt durch unsere eigenen langjährigen Erfahrungen an anderen Standorten von LWL-Kliniken. Beispielsweise behandeln am Standort Marsberg traditionell eine forensische Klinik, eine LWL-Klinik für Erwachsenenpsychiatrie und eine LWL-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in vergleichbarer Nähe ihre jeweiligen Patientengruppen sehr erfolgreich. Ebenso wurde die Standortentscheidung für die seit 2005 eröffnete LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund (Wilfried-Rasch-Klinik) im Wissen um den Standort der Elisabeth-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Marsbruchstraße getroffen. Auch in Dortrnund arbeiten seither eine Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine Erwachsenenpsychiatrie und
eine Forensische Klinik in vergleichbarer Nähe erfolgreich und ohne Nachteile für die jeweilige Patientengruppe oder die Dortmunder Bürger zusammen. Grundlage dieser positiven Erfahrungen ist ohne Frage das erfolgreiche und sichere Behandlungskonzept der LWL-Kliniken für Maßregelvollzug.
Am Rande möchte ich darauf hinweisen, dass es im Bundesgebiet auch bei anderen Trägern psychiatrischer Fachkrankenhäusern und anderen Bundesländern nicht selten Klinikstandorte gibt,bei denen eine Forensische Klinik und eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie sogar auf dem selben Klinikgelände angesiedelt sind.
So der Brief
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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