Zahlungen an die Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Marl
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Die Fraktion Bürgerliste WiR für Marl fragt im Stadtrat nach der Zahlung an die Ausschussvorsitzenden des RPA . Fritz Dechert hakt im Rat nach.
Wie viele Mitglieder des Rates haben Herrn Terhorst, CDU, für das Amt des Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungsprüfung, wann gewählt?
Wie lange übte Herr Terhorst dieses Amt aus und wie viele Sitzungen, von welcher exakten
jeweiligen Dauer, leitete er?
Welche feststellbare nennenswerte Bereicherung der Arbeit des Amtes und der Arbeit des
Ausschusses (siehe Tagesordnungen) brachte Herr Terhorst ( Neuling im Rat ) ein?
Wie hoch waren seine Bezüge als Vorsitzender in dieser Zeit und pro Stunde?
Wann tauschten Herr Terhorst und sein „ehemaliger“ Fraktionsvorsitzender Dargel ihre
Funktionen durch Wahl des Rates bzw. der CDU ?
Welche feststellbar nennenswerte Bereicherung der Arbeit des Amtes und des
Ausschusses (siehe Tagesordnungen) brachte Herr Dargel bis heute ein?
Seit wann übt Herr Dargel diesen Vorsitz aus und wie viele Sitzungen, von welcher exakten
jeweiligen Dauer, leitete er in dieser Zeitspanne?
Wie hoch waren seine Bezüge als Vorsitzender des RPA in dieser Zeit und pro Stunde?
Die wichtige Unabhängigkeit des Amtes für Rechnungsprüfung wird unter anderem dadurch
hervorgehoben, dass der Bürgermeister hier kein Weisungsrecht hat.
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr.
Zahlung an die Ausschussvorsitzenden des RPA
Wie viele Mitglieder des Rates haben Herrn Terhorst, CDU, für das Amt des
Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungsprüfung, wann gewählt?
Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt gemäß § 58 Absatz 5 Satz 5 GO NRW die Fraktion, der er angehört ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Der vorherige Ausschussvorsitzende Herr Uwe Göddenhenrich hat auf seinen Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss verzichtet. In der Ratssitzung vom 27.10.2016 hat die CDU Herrn Thomas Terhorst als Nachfolger für Herrn Göddenhenrich benannt. Ein Beschluss des Rates ist nicht notwendig.
Wie lange übte Herr Terhorst dieses Amt aus und wie viele Sitzungen, von welcher
exakten jeweiligen Dauer, leitete er?
Herr Terhorst war vom 27.10.2016 bis zum 31.03.2019 Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses und leitete in dieser Zeit fünf Sitzungen.
Welche feststellbare nennenswerte Bereicherung der Arbeit des Amtes und der Arbeit des Ausschusses (siehe Tagesordnungen) brachte Herr Terhorst ( Neuling im
Rat ) ein?
Dies ist eine subjektive Frage und kann nicht beantwortet werden.
Wie hoch waren seine Bezüge als Vorsitzender in dieser Zeit und pro Stunde?
Wie jeder Ausschussvorsitzender erhält auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Entschädigungsverordnung NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 400 Euro pro Monat. Die Aufwandsentschädigung umfasst nicht nur die reine Sitzungszeit sondern insgesamt die mit dem Ausschussvorsitz verbundene Mehrarbeit.
Wann tauschten Herr Terhorst und sein „ehemaliger“ Fraktionsvorsitzender Dargel
ihre Funktionen durch Wahl des Rates bzw. der CDU ?
Herr Terhorst verzichtete zum 31.03.2019 auf den Vorsitz. Herr Dargel wurde in der Ratssitzung am 11.04.2019 von der CDU-Fraktion zum Nachfolger benannt.
Welche feststellbar nennenswerte Bereicherung der Arbeit des Amtes und des Ausschusses (siehe Tagesordnungen) brachte Herr Dargel bis heute ein?
Dies ist eine subjektive Frage und kann nicht beantwortet werden.
Seit wann übt Herr Dargel diesen Vorsitz aus und wie viele Sitzungen, von welcher
exakten jeweiligen Dauer, leitete er in dieser Zeitspanne?
Herr Dargel wurde am 11.04.2019 zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
benannt und leitete seitdem zwei Sitzungen.
Wie hoch waren seine Bezüge als Vorsitzender des RPA in dieser Zeit und pro
Stunde?
Wie jeder Ausschussvorsitzender erhält auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Entschädigungsverordnung NRW eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 400 Euro pro Monat. Die Aufwandsentschädigung umfasst nicht nur die reine Sitzungszeit sondern insgesamt die mitdem Ausschussvorsitz verbundene Mehrarbeit.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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