Will Lidl an der Victoriastrasse in Marl Hüls erweitern?
Nach dem aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Marl liegt das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 235 „Victoria Straße – AV 1/2“ außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Auch kommt dem ansässigen Lebensmitteldiscounter
keine Bedeutung für die Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung zu.
LIDL?
Vor diesem Hintergrund zielt der Bebauungsplan darauf ab, zum Schutz der zentralen Versorgungsstruktur, insbesondere des in fußläufiger Entfernung gelegene NebenzentrumHüls, als auch der flächendeckenden Nahversorgung, ordnend in die gewerblicheEntwicklung des Plangebietes einzugreifen.
Das Ziel der Planung
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, dafür Sorge zu tragen, dass sich die bestehende Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben nicht durch Verkaufsflächenvergrößerungen oder hinzukommende Anbieter, möglicherweise
auch aus dem non-food-Bereich (bspw. Textildiscounter), weiter verfestigt.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 235 gibt die im Plangebiet bestehende Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben, die befürchten lässt, dass in einer weiteren ungeordneten Entwicklung zusätzliche Einzelhandelsbetriebe nachziehen oder auch bestehende Betriebe ihre Verkaufsfläche deutlich erweitern könnten.
Bürgerbeteiligung
Der Bebaungsplan für den Bereich Victoriastrasse in Marl Hüls kann jetzt von von Bürgern eingesehen werden. Der Bebauungsplan Nr. 235 „Victoria Straße – AV 1/2“ liegt mit den dazu gehörigen Gutachten und Fachbeiträgen bis zum 3. Januar öffentlich aus. Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Stadt Marl in der Rubrik „Bauen, Verkehr und Klima“ veröffentlicht und kann im Planungsamt der Stadt Marl zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie nach mündlicher Terminvereinbarung eingesehen werden (Liegnitzer Str. 5, Zimmer 60a). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich im Dienstgebäude oder schriftlich abgegeben werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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