Will die AWO stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Marl loswerden?

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Fast 30 Jahre ist der 54jährige Altenpfleger R.M. schon im Konzern AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. tätig. Zunächst als Auszubildender in der Altenpflegeschule im Lucy-Romberg-Haus in Marl, dann als Altenpfleger in einer Sozialstation des AWO-Stadtverbandes Marl und seit dem 01.10.1997 im Julie-Kolb-Seniorenzentrum in Marl. Dort war er die überwiegende Zeit als Nachtwache eingesetzt. Seit 1998 kandidierte er zu den Betriebsratswahlen und ist derzeit stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates.

Völlig unerwartet wird er im März 2022 – kurz vor der regulären Neuwahl des Betriebsrates – mit sechs Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern konfrontiert, die er nicht für gerechtfertigt hält. Von heute auf morgen ist sein Leben auf den Kopf und die weitere Ausübung seines Berufes in Frage gestellt:

1. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Altenpfleger.

2. Die Bezirksregierung Münster prüfte ein Berufsverbot.

3. Die Heimaufsicht des Kreises Recklinghausen erließ ein Beschäftigungsverbot gegen ihn im Julie-Kolb-Seniorenzentrum.

4. Der AWO-Bezirk Westliches Westfalen verweigert vor diesem Hintergrund seit April 2022 die Lohnzahlung für den Altenpfleger und verfolgt außerdem weiterhin die Absicht, die Zustimmung des Arbeitsgerichtes für seine fristlose Kündigung zu erhalten.

Nun gehen die beiden arbeitsrechtlichen Verfahren in die nächsthöhere Instanz. Diese sind öffentlich und finden vor dem Landesarbeitsgericht, Marker Allee 94, 59071 Hamm, statt.
Am Dienstag, den 18. Juli 2023, geht es ab 11:15 Uhr in Saal 5 um die rückwirkende Zahlung des Lohnes von R.M. seit April 2022.

Am Freitag, den 20.10.2023, geht es ab 11:00 Uhr in Saal 3 um die Frage, ob das Landesarbeitsgericht der fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes R.M. seine Zustimmung erteilt und damit die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat ersetzt.
Wann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über den Antrag des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.V. gegen den Rücknahmebescheid der Heimaufsicht des Kreises Recklinghausen entscheiden wird, steht noch nicht fest.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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