Wer übernimmt für Verluste von ca. 7 Millionen Euro die Verantwortung?

Nach Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung im Rettungsdienst der Stadt Marl wurden für die Leistungen im Rettungsdienst neue Gebührentarife kalkuliert.
Anfang des Jahres 2012 erfolgte erstmalig eine neue Kostenrechnung zur Kalkulation der Gebührensätze, unter Berücksichtigung der Defizite aus Vorjahren.
Der Gebührenrechnung kann gemäß § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden.

Friedrich Dechert Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Marl forderte, das Rechnungsprüfungsamt solle sich mit den Vorgängen der letzten zehn Jahre befassen und ermitteln, wie die Preise kalkuliert wurden. In der Sitzung des Ausschusses wurden die Vorgänge aufgeklärt. Die im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 2/2009 festgestellten Mängel in der
Buchführung der Feuerwehr wurden erst im Laufe des Jahres 2010 aufgearbeitet. Die Ergebnisse der Kostenrechnungen 2009 und 2010 sind insofern im Sinne einer rechtskräftigen Gebührenkalkulation nicht belastbar. Eine Einbeziehung der Defizite aus den Kostenrechnungen für die Jahre 2009 und 2010 konnte daher nicht erfolgen.

Das heißt, dass die Stadt die Verluste aus den mehr als 15 Vorjahren nicht von den Krankenkassen erstattet bekommt. Durch diese Fehler in der Berechnung ist der Stadt Marl in den zurückliegenden Jahren ein Einnahmeverlust von ca 7 Millionen Euro entstanden.
Nachdem die Kostenrechnung erst 2011 auf korrekter Basis erstellt wurde, ist es möglich, diese Ergebnisse in den künftigen Gebührenansätzen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist eine Verteilung des Gesamtdefizits aus dem Jahr 2011 in Höhe von 676.884 Euro auf die Gebührenkalkulation der Jahre 2013 bis 2015 vorgesehen, um die Gebührensätze nicht in einem einzelnem Jahr überproportional anheben zu müssen.
Die auf Basis der Kostenrechnung kalkulierten Gebührensätze wurden den Krankenkassen zur Abstimmung zugesandt und wurden nach Rückmeldungen von diesen akzeptiert.
Gemäß § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes muss das veranschlagte Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung decken. Eine Quersubventionierung zwischen den Gebührenarten Krankentransport, Rettungsdienst und Notarztfahrzeug ist nicht zulässig.
Durch die geplante Gebührenerhöhung wird künftig Kostendeckung für diesen Bereich erzielt.
In Deutschland ist es selbstverständlich, dass im Notfall ein Rettungswagen zu Hilfe eilt und falls nötig, den Patienten in ein Krankenhaus bringt. Auch über den Transport, zum Beispiel von einem Krankenhaus in ein Anderes, muss sich ein Patient in Deutschland meist keine Gedanken machen. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten dafür. In Marl müssen die Kassen ab Januar 2013 mehr zahlen.
Für die Verluste von ca. 7 Millionen Euro in den vergangenen Jahren hat bis heute niemand die politische Verantwortung übernommen. Ein Großteil der Verluste sind in der Amtsperiode von Bürgermeisterin Uta Heinrich Bürgerunion Marl ( BUM) und Bürgermeister Fliedner (SPD) entstanden.http://www.wir-fuer-marl.de/

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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