Weiter Maskenpflicht und 3G in Ämtern der Stadt Marl
Nach dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung macht die Stadt Marl von ihrem Hausrecht Gebrauch: In den drei Stadthäusern und allen städtischen Gebäuden gelten für Besucherinnen und Besucher weiterhin Maskenpflicht und 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) bis zunächst 30. April.
Infektionsrisiko reduzieren
Seit Sonntag (3.4.) sind die Corona-Regelungen in Nordrhein-Westfalen deutlich gelockert. Die Pflicht zum Tragen einer Maske fällt überwiegend weg. Außer an Orten, an denen sich viele vulnerable Gruppen aufhalten, wie etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Die Stadtverwaltung Marl macht von ihrem Hausrecht Gebrauch, um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Für städtische Einrichtungen gelten deshalb weiterhin die 3G-Regel sowie Hygiene- und Abstandsregelungen. Besucherinnen und Besucher werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen.
Vorsprachen nach telefonischer Terminabsprache
Darüber hinaus wird weiterhin ein Betretungsverbot für den Zentralen Betriebshof (ohne Wertstoffhof) an der Zechenstraße und die Feuer- und Rettungswache an der Herzlia-Allee ausgesprochen. Persönliche Vorsprachen bei der Stadtverwaltung sind nach wie vor nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Schutzmaßnahmen bei Gremiensitzungen
Ähnlich verhält es sich mit den Rats- und Ausschusssitzungen: Auch hier bleiben die Schutzmaßnahmen vorerst unverändert. Es gilt Maskenpflicht für alle Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Am Sitzplatz und bei Wortbeiträgen darf der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden. Vor Beginn einer jeden Sitzung wird zudem der 3G-Status überprüft.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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