Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Marl am 03. Dezember 2014

Der  bisherige Seniorenbeirat | Foto: Marl

Die neue Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblattes der Stadt Marl vom 4. November 2014 ist ab sofort im Internet verfügbar und liegt kostenlos aus. In der aktuellen Ausgabe wird das Wahlverfahren für den Seniorenbeirat bekannt gemacht.

Wahlbekanntmachung zur Wahl des Senioren-
beirates der Stadt Marl am 03. Dezember 2014

1.
Am Mittwoch, den 03. Dezember 2014, findet die
Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Marl als reine
Briefwahl statt. Die Briefwahl beginnt mit der
Zustellung der Wahlunterlagen und endet am 03.
Dezember 2014 um 15.00 Uhr.

2.
Das gesamte Stadtgebiet Marl ist in 22
allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung
entspricht der Einteilung der Wahlbezirke zur
Gemeinderatswahl (veröffentlicht im amtlichen
Bekanntmachungsblatt Nr. 11 vom 10 Juni 2013).
Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl erfolgt als Direktwahl im Wahlbezirk.
3.
Wahlberechtigt zur Wahl des Seniorenbeirates
sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am
Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und
dem Kommunalwahlrecht entsprechend seit dem
16. Tag vor der Wahl in Marl ihren Hauptwohnsitz
haben.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind die
Personen, die unter § 8 des
Kommunalwahlgesetzes fallen.
4.
Personen, die glauben, wahlberechtigt zu sein,
jedoch keine Wahlunterlagen erhalten haben,
können bis zum 28. November 2014 im Rathaus
der Stadt Marl, Ordnungsamt, Bereich Wahlen,
Rathaus, Zentralgebäude, Zimmer 46, Creiler
Platz 1, 45768 Marl, während der allgemeinen
Öffnungszeiten unter persönlicher Legitimation
eine Berichtigung des Verzeichnisses der
Wahlberechtigten begehren. Über die
Berichtigung entscheidet der Wahlleiter nach
Prüfung des Sachverhaltes.
5.
Jede / jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 12.
November 2014 Briefwahlunterlagen mit
folgendem Inhalt:
-
Wahlschein mit Versicherung an Eides statt
-
Stimmzettel
-
besonderer Umschlag für den Stimmzettel
(blau)
-
Wahlbriefumschlag (rot)
-
Informationsblatt zur Durchführung der
Briefwahl
Die Versicherung an Eides statt ist auszufüllen.
Der amtliche Stimmzettel ist eindeutig zu
markieren und in den blauen Umschlag zu legen.
Der blaue Umschlag ist zuzukleben. Der
geschlossene blaue Umschlag wird mit der
ausgefüllten eidesstattlichen Versicherung in den
roten Umschlag gelegt und dieser ist auch
zuzukleben. Der rote Wahlbrief ist dann portofrei
an die Stadt Marl zurück zu senden oder
persönlich im Wahlbüro abzugeben. Die
persönliche Abgabe des Wahlbriefes ist bei der
Stadt Marl, Wahlamt, bis zum 03. Dezember
2014, 15.00 Uhr, möglich.
Jede Wählerin / jeder Wähler hat nur eine
Stimme.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
6.
Die öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses
beginnt am 04. Dezember 2014 um 09.00 Uhr in
den Sitzungsräumen I und III des Rathauses der
Stadt Marl.
7.
Jede / jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25
Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis z
u
5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar. (§ 107 a Abs. 1 und 3 des
Strafgesetzbuches.)

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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