Vorzeitiger Maßnahmenbeginn zur Erweiterung der Gelsenkirchener Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE)
Das lässt für die geplante Deponie der Klasse 1 auf der Halde Brinkfortsheide in Marl nichts Gutes erwarten. Bei einer Genehmigung durch die Bezirksregierung werden wahrscheinlich die selben Begründungen vorgetragen. Auf Antrag der AGR mbH hat die Bezirksregierung Münster den vorzeitigen Baubeginn für Teilmaßnahmen zur Vorbereitung der Erweiterung und Erhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch genehmigt. Die jetzt genehmigten Baumaßnahmen bestehen aus der Herrichtung der Schüttfelder für Abfälle der Deponieklassen DK I und DK II und den damit in Zusammenhang stehenden Vorarbeiten.
Wald wird vernichtet
Teil dieser Vorarbeiten sind die Errichtung einer multifunktionalen Abdichtung, die Rodung von ca. 30.000 qm bestehenden Waldes und die Errichtung einer geotechnischen Barriere.
Die Bezirksregierung Münster begründet diese Genehmigung mit der Schaffung neuer Deponievolumina, da eine weitere zeitliche Verzögerung zu einem Entsorgungsnotstand in der Region, bzw. im Besonderen im RB Münster führen könnte.
Bürgerinitiative „Uns Stinkts“
Sie bezieht sich dabei auf Angaben zu den verfügbaren Deponiekapazitäten der Antragstellerin aus dem Erweiterungsantrag von 2018. Die Bürgerinitiative „Uns Stinkts“ aus Herne und Gelsenkirchen ist über diese Genehmigung zum vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen auf der ZD Emscherbruch noch vor der Plangenehmigung empört.
Zahlen nicht tragfähig
Die Begründung der Schaffung neuer notwendiger Deponievolumina, basierend auf den Zahlen der Antragstellerin aus 2018 wurde schon im 1. Erörterungstermin sowohl von der BI als auch vonden Gutachtern des LANUV als nicht tragfähig definiert. Die im Rahmen der Planung des Regionalplans Ruhr vom LANUV ermittelten verfügbaren Deponiekapazitäten sowohl für DK I als auch für DK II weisen zweifelsfrei nach, dass für beide Deponieklassen im Planungsraum des RVR genügend Kapazitäten bis zum Jahre 2030 und darüber hinaus vorhanden sind.
Ein dringender Bedarf zur Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten auf der ZD Emscherbruch besteht also nicht. Für einen nicht vorhandenen Entsorgungsnotstand werden jetzt 30.000 qm Wald abgeholzt, die eben nicht wieder hergestellt werden können. Damit verfestigt die Stadt Gelsenkirchen ihren Status als eine der waldärmsten Städte in NRW.
rechtliche Schritte
Die BI „Uns Stinkts“ wird diese Entscheidung aus Münster nicht hinnehmen, sie wird jetzt rechtliche Schritte prüfen und einleiten und hofft dabei auf die breite Unterstützung durch die betroffenen Städte, die Umweltverbände und die Anwohner der Zentraldeponie in dem Maße, wie es bisher der Fall war.
Die Bezirksregierung Münster hat den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz der Stadt Gelsenkirchen über die Gründe für die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zur Erweiterung der Gelsenkirchener Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) informiert. Diese Genehmigung hatte die AGR GmbH beantragt, die als 100%-Tochter des Regionalverbands Ruhrgebiet (RVR) die ZDE betreibt.
mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen
Die AGR hatte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn im laufenden Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung bereits im Frühjahr 2020 und noch vor dem zweiten Erörterungstermin beantragt. Da somit neue Einwender-Argumente gegen die ZDE-Erweiterung unberücksichtigt geblieben wären, beschied die Bezirksregierung den Antrag erst zu Beginn dieses Jahres. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann genehmigt werden, wenn mit einem Planfeststellungsbeschluss zugunsten des Trägers eines Vorhabens gerechnet wird und an dem vorzeitigen Beginn neben dem Wunsch des Vorhabenträgers ein öffentliches Interesse besteht.
Antrag der AGR
Dies ist beim Antrag der AGR der Fall, da ohne den frühzeitigen Baubeginn die Entsorgungssicherheit gefährdet wäre: Die zur Erweiterung notwendigen Baumfällungen hätte die AGR ohne die vorzeitige Genehmigung aufgrund der Vegetationsruhe von Frühjahr bis Herbst erst ab Anfang Oktober 2021 vornehmen können. In der Folge würden die erforderlichen neuen Ablagerungsflächen erst im zweiten Quartal 2022 zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Flächen für Abfälle der Deponieklasse II werden jedoch noch im Jahr 2021 vollständig verfüllt sein.
öffentliches Interesse?
Ablehnen können hätte die Bezirksregierung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht: Das erforderliche öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Beseitigung der anfallenden Abfälle liegt vor. Das macht in der Abwägung eine ablehnende Entscheidung rechtlich unzulässig. Allein die beim Emscherumbau anfallenden Abfälle machen etwa ein Drittel der an die ZDE angelieferten Abfälle aus.
Keine Befristung der Deponielaufzeit
Zur Diskussion um die Behauptung, die bisherige Deponielaufzeit sei befristet, stellte die Bezirksregierung erneut klar, dass keiner der bisherigen Genehmigungsbescheide eine rechtlich verbindliche Befristung der Deponielaufzeit enthalte. Dies sei auch in keinem Antrag der AGR zu den bisherigen Erweiterungen enthalten gewesen. „Die Möglichkeit der Befristung durch die Genehmigungsbehörde sieht das für die Planfeststellung und Genehmigung von Deponien maßgebliche Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht vor“, so die Vertreterin der Bezirksregierung. Auch die Entscheidung über die Nachfolgenutzung einer Deponie treffe der Betreiber und nicht die Bezirksregierung Münster. Nach Aufforderung der Bezirksregierung, zu den Laufzeiten der ZDE über die jetzt beantragte Erweiterung hinaus Stellung zu nehmen, habe die AGR allerdings bereits im November 2019 schriftlich mitgeteilt: „Weitere Anträge zur Schaffung weiterer Volumina sind daher ausgeschlossen.“
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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