Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Die Landesregierung strebt eine Neuregelung des Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen Trinkwasserversorgung an. Danach soll der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden. Eine Verknappung der Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen kann zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen.

Trinkwasser  Lebensmittel Nummer 1

Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen, und wir müssen darauf reagieren. Die vergangenen zwei extreme trockene Sommer und der regenarme April dieses Jahres haben gezeigt, wie abhängig auch der Bereich der Wasserversorgung von Wetter und Klima ist. Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss besonders vor Klimakrisen geschützt werden. Daher muss der Trinkwasserversorgung aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für das Allgemeinwohl stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden.

Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie wird abgebaut, wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt. Außerdem wurden die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes (Gesetzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017) für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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