Völkerrechtlich bindende Konvention zum Verbot von Streubomben

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Streumunition steht insbesondere durch den hohen Anteil nicht zur Wirkung gelangter explosiver Submunitionen (mitunter 10 bis 30 Prozent) in der Kritik. Diese nicht umgesetzten Kampfmittel gefährden nach einem Konflikt insbesondere die Zivilbevölkerung und wirken wie Landminen.

Im Kosovokrieg (1999), im Krieg in Afghanistan 2001–2021 und im Irakkrieg (2003) wurden zusammengenommen fast 16.000 Stück Streumunition mit geschätzten 2,3 bis 2,5 Millionen Submunitionen eingesetzt. Im Libanonkrieg 2006 wurden nach Angaben der Vereinten Nationen Streubomben mit insgesamt mehr als vier Millionen Submunitionen durch Israel abgeworfen. Auch an den Schauplätzen der Indochinakriege, besonders in Laos und Süd-Vietnam, bleiben Blindgänger von Streubomben immer noch gefährlich.

Der Anwendung dieser Waffen stellen sich viele Menschenrechtsorganisationen entgegen, darunter das Rote Kreuz, Human Rights Watch, Amnesty International, Handicap International, der Deutsche Initiativkreis für das Verbot 

Seit 2010 gibt es  eine völkerrechtlich bindende Konvention zum Verbot von Streubomben, das sogenannte Oslo-Übereinkommen. Es verbietet nicht nur den Einsatz der Bomben, sondern auch Herstellung, Besitz, Erwerb und Weitergabe der Munition.

Gegenwärtig gehören dem Übereinkommen 110 Vertragsparteien an. Weitere 13 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Über die Vertragsstaaten hinaus haben sich 37 Staaten mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen - Resolution 75/62 - im Dezember 2020 zur Wichtigkeit des Übereinkommens und seiner humanitären Zielstellungen bekannt. Obwohl von einer großen Zahl von Staaten, die teilweise selbst nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind, regelmäßig der Einsatz von Streumunition verurteilt wird, sind große Hersteller- und Besitzerstaaten dem Übereinkommen noch nicht beigetreten. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Universalisierung des Übereinkommens ein.

Deutschland hatte das Ratifizierungsverfahren als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Bei Unterzeichnung des Übereinkommens war Deutschland eines derjenigen Länder mit den größten Lagerbeständen an Streumunition, obwohl die Bundeswehr diese nie eingesetzt hatte. Bereits 2001 hatte Deutschland begonnen, die erheblichen Streumunitionsbestände der Bundeswehr zu vernichten. Die Vernichtung der deutschen Lagerbestände wurde am 25.11.2015, und somit zweieinhalb Jahre vor Ablauf der im Übereinkommen festgelegten Frist, abgeschlossen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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