Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle: Eingriff im Naturschutzgebiet

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Am Verkehrslandeplatz Marl-Loemühle ist  die Schwelle für Landungen aus Richtung Osten um 130 Meter einwärts verlegt worden. Grundlage ist eine luftrechtliche Verfügung des Dezernates für Luftverkehr bei der Bezirksregierung Münster. Sie gilt bis zur Wiederherstellung der Hindernisfreiheit.

Auf dem Flugplatz Marl-Loemühle haben wesentliche Teile des Gehölzbestandes an den Böschungen der BAB 43 und weiter östlich eine hindernisrelevante Höhe. Diese ragen bis zu fünf Meter in den Anflug. Die jetzt erfolgte Verlegung der Schwelle und die Beschränkungen des Nachtflugbetriebes stellen eine ausreichende Abhilfe dar und sorgen für einen sicheren Betrieb des Flugplatzes.

FFH-Verträglichkeits-Gutachten

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, dem Flugplatzbetreiber und der Bezirksregierung Münster wird gemeinsam an einer Lösung gearbeitet. Frühestens in der Vegetationsruhezeit 2021/22 werden Eingriffe in den derzeit vorhandenen Bewuchs erfolgen können. Das hängt im Wesentlichen von den Ergebnissen des noch zu erstellenden FFH-Verträglichkeits-Gutachtens ab. Dieses muss erstellt werden, da die betroffenen Flächen im Naturschutzgebiet liegen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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