Unterlassungsklage gegen die RAG wegen der geplanten Flutung des Bergwerks Auguste Victoria in Marl Hamm
Für einen Marler Mandanten, der von verschiedenen Interessenvereinigungen, die sich auch für den Umweltschutz engagieren, unterstützt wird, hat die Rechtsanwaltskanzlei Kuhlmann eine Klage beim Landgericht Bochum eingereicht. Ziel der Klage ist es, dass die RAG alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die dazu führen, dass PCB auf das Grundstück unseres Mandanten in Marl Hamm kommt und das PCB in den Trinkwasserkreislauf unseres Mandanten gelangt.
Die RAG plant, das Grubenwasser im Ruhrgebiet auf ca. 600 m NN ansteigen zu lassen. Hierzu sollen die untertägigen Stollen und Schächte geflutet werden. Durch den Anstieg des Grubenwassers und die hiermit verbundene Reduzierung der Pumpen und Austrittsstellen verspricht sich die RAG insbesondere eine Kostenersparnis bei der Wasserhaltung. Aktuell läuft für die geplante Flutung des Bergwerks Auguste Victoria ein Genehmigungsverfahren. Bisher wurde lediglich der Flutung auf bis zu 1.100 m NN zugestimmt. Bezüglich der weiteren Flutung wurden Bedenken der Landesregierung hinsichtlich etwaiger gesundheitlicher Gefahren und Kontaminationen geäußert. Das „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zu Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in Nordrhein-Westfalen“ ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind der Zwischenbericht und der Entwurf eines Endberichtes verfügbar. Hieraus ergibt sich, dass besonders gefährliche Giftmülle, insbesondere PCB, Untertage lagern. Der Mandant, der auch sachverständige Hilfe in Anspruch nahm, hat erhebliche Bedenken, dass die beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen der RAG ausreichend sind, um Gesundheitsgefahren auszuschließen. Es besteht hiernach die Gefahr, dass sich Giftstoffe lösen und in das Oberflächenwasser gelangen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind bereits einige Messungen zur PCB-Belastung durchgeführt worden. Diese sind in dem Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu den Belastungen von Oberflächengewässern und von aktiven Grubenwassereinleitungen mit bergbaubürtigen PCB“ so wie in dem „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in NRW“ nachweislich festgehalten. Die Messungen zeigen, dass z. B. das Grubenwasser des Bergwerks Haus Aden PCB-Belastungen aufweist, die durchgängig und ausnahmslos weit oberhalb des festgestellten Grenzwertes von 20 Mikrogramm pro Kilogramm liegen. Im Rahmen der Messungen wurde ebenfalls festgestellt, dass PCB-Belastungen nicht nur im Grubenwasser, sondern auch bereits im Oberflächenwasser und insbesondere in der Lippe zu finden sind.
Der Mandant ist der Auffassung, dass durch die Flutung der Schächte diese Werte deutlich ansteigen werden und für ihn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht. Dies deckt sich auch mit den Bedenken, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bestehen. Die Kanzelei wurde daher von dem Mandanten damit beauftragt, eine vorbeugende Unterlassungsklage zu erheben, da zu befürchten ist, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die RAG Gutachten vorlegen könnte, aus denen die Sicherheit ihrer Maßnahmen hervorgeht und so die Genehmigung erteilt werden könnte. Würde dann von der Genehmigung sofort Gebrauch gemacht, also geflutet und es würde sich sodann herausstellen, dass die Gutachten unzutreffend sind, wären irreversible Schäden für das gesamte Grundwasser und Trinkwasser in NRW vorhanden.
Aufgrund der dramatischen Umweltbelastungen, die eintreten würden, wenn die Befürchtungen des Mandanten einträten, hat die Kanzelei zugesagt, die unserem Mandanten begleitendenden Interessengemeinschaften pro bono zu unterstützen. Unsere Kanzlei mit Standorten in Dortmund und Datteln hat bereits zahlreiche Verfahren gegen die RAG bis zu Bundesgerichten geführt und auch gewonnen. Daher konsultierte der Mandant uns. Die Kanzelei will durch unsere Unterstützung im Prozessverfahren unseren sozialen Beitrag zum Schutze unserer Umwelt leisten. Der Mandant bat, dass die Kanzlei die Öffentlichkeit über die Hintergründe der Klage informiert.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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