Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für grosse Schweinezuchtanlage in Marl Frentrop

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Die Öffentlichkeit wird nun doch am Verfahren der vor Alt-Marl geplanten großen Ferkelproduktionsanlage beteiligt. Im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen vom 8.Dezember 2015 Nr. 224/2015 wurde veröffentlicht, dass demnächst in Marl eine Schweinezuchtanlage mit fast 5000 Schweinen neben dem Wohngebiet Riegefeld entstehen soll.

Nach Antragstellung hatte der Kreis Recklinghausen ein Vorprüfungsverfahren eingeleitet, um zu entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeits-prüfung für das Vorhaben durchgeführt werden muss. Der Kreis Recklinghausen hatte entschieden, dass auf die Umweltverträglichkeit verzichtet werden kann. Nach Beratungen mit dem Kreis RE will der Landwirt nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Der Kreis hat wohl eingesehen das sein Bescheid vor Gericht keinen Bestand hat.
Er bezieht sich dabei auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Osnabrück ( Dez. 2015). Danach seien auch Jungsauen als Sauen zu zählen. Nach dieser Rechtsauffassung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben. Diese UVP hatte der Kreis Recklinghausen aber in einer amtlichen Bekanntmachung zuletzt als nicht erforderlilch gesehen. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVP-Gesetz) sieht ab einem Ferkelbestand von 900 Tieren zwingend eine UVP vor.

Hier das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück :

Presseinformation Nr. 26/2015 vom 16.12.2015
Umweltverbandsklage gegen Sauenstall erfolgreich
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Urteil vom heutigen Tage der Klage eines Umweltverbandes (NABU) stattgegeben und eine immissionsschutz-rechtliche Genehmigung des Landkreises Emsland (Beklagter) zur Nutzungsänderung eines Jungsauenstalles und zum Anbau an einen vorhandenen Stall aufgehoben. Das Vorhaben mit insgesamt 960 Schweineplätzen ist bereits realisiert worden. Der
Landkreis hatte im Genehmigungsverfahren (nur) eine Vorprüfung der Umwelt-verträglichkeit (UVPVorprüfung) durchgeführt, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Stallbauvorhaben des beigeladenen Landwirtes nicht erforderlich sei.
Der Urteilsbegründung zufolge sei die Genehmigung deshalb rechtswidrig, weil es hier einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und nicht einer bloßen UVP-Vorprüfung bedurft hätte. Der für die UVP maßgebliche Schwellenwert von 900 Sauen sei hier entgegen der Auffassung des Beklagten und des Beigeladenen überschritten, weil auch die im Antrag genannten 220 Jungsauen als Sauen nach dem UVPGesetz
anzusehen seien. Die versäumte UVP führe zu einem absoluten Verfahrensfehler, eine Nachholung sei nicht möglich und auch nicht erfolgt.

Bis zum 24. März können Anwohner ihre Einwände schriftlich zu Protokoll geben.

Antibiotika und Massentierhaltung

Aufgrund des durch die Enge bedingten Bewegungsmangels und somit geschwächten Immunsystems der Tiere werden Schweinen in der Schweinemast routinemäßig Antibiotika verabreicht, um das Infektionsrisiko zu senken. Als weitere Folge der hohen Besatzdichten, aber auch des häufigen Fehlens von veränderbaren und wechselnden Beschäftigungsmaterialien (wie etwa nachgestreutem Stroh oder rohfaserreichen Futtermitteln), kommt es in der Schweinehaltung häufig zu Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Ohrenbeißen, die sich bis hin zum Kannibalismus entwickeln können. Als prophylaktische Gegenmaßnahme werden den Schweinen im Ferkelalter die Schwänze gekürzt

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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