Umweltverbände fordern von der Bundesregierung mehr Klimaschutz

Bild: geralt Pixabay Content License

Fünf deutsche Umweltverbände werden gemeinsam mit Kläger*innen aus allen Teilen der Gesellschaft insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Dies kündigten die Verbände für den Fall an, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung unterschreiben sollte.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie Greenpeace und Germanwatch führen jeweils eine Beschwerde mit Klägerinnen und Klägern, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind. Bereits 2021 hatten einige der Klagenden in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt.

Der SFV und der BUND verklagen nach 2018 erneut gemeinsam die Bundesregierung. Gemeinsam mit vier Einzelkläger*innen bilden sie den Kreis der Beschwerdeführer*innen. Mit dem neuen KSG verstößt die Bundesregierung nach Auffassung der Beschwerdeführer*innen gegen das Grundgesetz. Das enthaltene Ziel- und Ambitionsniveau ist zu niedrig. Maßstab des Handelns muss die klimawissenschaftlich fundierte, rechtlich verankerte Grenze von global 1,5 Grad maximaler Erderhitzung sein, um die Folgen der Klimakrise noch beherrschbar zu halten.

„Klimaschutz ist Menschenrecht“, so BUND und SFV übereinstimmend. „Das novellierte Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos. Damit setzt die Bundesregierung die Freiheiten heutiger und künftiger Generationen aufs Spiel. Die Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise sind da, aber die Umsetzung braucht endlich Priorität in der Regierung. Bislang bleibt sie die erforderlichen Maßnahmen schuldig. Und weil die Bundesregierung nicht ausreichend handelt, handeln wir.“

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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