Über 11.000 Anträge auf Soforthilfe aus dem Kreis Recklinghausen
Die Nachricht für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind: Ab heute können wieder Anträge auf die NRW-Soforthilfe gestellt werden. Bislang gingen bei der Bezirksregierung 11.081 Anträge aus dem Kreis Recklinghausen ein. Die meisten davon kommen aus dem Bereich der Dienstleitungen (2.932) gefolgt von den technischen Dienstleistungen (2.150).
Die Zahl Anträge aus dem Kreis Recklinghausen sortiert nach Branchen:
Abfall - 12
Außenhandel - 52
Baugewerbe - 560
Binnenschifffahrt - 2
Chemische Industrie - 7
Dienstleistungen - 2.932
Dienstleistungen, freiberuflich - 2150
Dienstleistungen, technisch - 267
Dienstleistungen, wirtschaftlich - 258
Dienstleistungen, wissenschaftlich - 27
Einzelhandel - 1.474
Elektrische Ausrüstung - 39
Energie - 14
Gase - 2
Gastgewerbe - 1.191
Glas, Glaswaren, Keramik - 9
Großhandel - 164
Gummi- und Kunststoffwaren - 4
Handwerk - 1.326
Kfz-Handel - 244
Land- und Forstwirtschaft - 57
Luftverkehr - 7
Maschinenbau - 38
Metallerzeugnisse - 17
Metallindustrie - 26
Nahrungs- und Futtermittelindustrie - 21
Papierindustrie - 8
Rohstoffe - 5
Tourismus - 161
Wasser und Abwasser - 7
Die Zahl der Anträge nach Städten:
Castrop-Rauxel 1.409
Datteln 574
Dorsten 1.416
Gladbeck 1.258
Haltern am See 737
Herten 1.044
Marl 1.366
Oer-Erkenschwick 422
Recklinghausen 2.311
Waltrop 543
Soforthilfeprogramm Corona
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes wurde das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragstellerinnen und Antragsteller vorübergehend gestoppt. Neue Anträge können ab sofort wieder gestellt werden. Dazu muss bei der Antragsstellung eine gültige deutsche IBAN angegeben werden, die dem Finanzamt bekannt ist.
Die Bezirksregierung Münster hat zu diesem Hilfsprogramm für kleine und mittlere Betriebe sowie Solo-Selbstständige eine Infostelle eingerichtet. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0251 411-3400 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt und auch am Samstag (18.04.2020) von 9 bis 13 Uhr geschaltet. Außerdem können Sie uns per E-Mail an mailto:info-soforthilfe@brms.nrw.de schreiben.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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