UBA-Gutachten zeigt: Fracking brauchen wir nicht für die Energiewende

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Zu dem vorgestellten zweiten UBA-Gutachten zum Fracking

Das UBA-Gutachten zeigt, dass Fracking trotz aller gegenteiligen Behauptungen der Industrie eine Technologie mit hohen Risiken bleibt. Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks wollen Fracking unterhalb von 3000 Meter Tiefe erlauben und im Schiefergas in geringeren Tiefen Pilotprojekte durchführen. Gabriel und Hendricks orientieren sich nicht am Stand der Wissenschaft, sondern an den Wünschen der Erdgasindustrie.

Die Studie des UBA liefert keinen Beleg, warum Erdgasfracking 3001 Meter unter der Erde sicherer und umweltfreundlicher sei als in 2999 Meter Tiefe. Das Gutachten zeigt außerdem, dass Fracking mit wassergefährdenden Substanzen nicht nur im Schiefergas, sondern auch in tiefen und dichten Erdgasvorkommen (sogenanntes "Tight Gas") Risiken für Umwelt und Trinkwasser birgt. Für uns ist klar: Nur durch eine umfassende Reform des antiquierten Bergrechts kann die Rohstoffförderung insgesamt umweltverträglicher werden.

Konsequenterweise empfehlen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Gesetze deutlich zu verschärfen. Strenge Auflagen sind ein Muss. Die Frage jedoch, ob wir Fracking für die Energiewende überhaupt benötigen, und ob die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Erdgasmengen die Inkaufnahme der Risiken rechtfertigt, war nicht Teil des Forschungsauftrags und wurde in der Studie nicht erörtert. Wir für Marl fordert, dass Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl grundsätzlich für alle Bereiche untersagt wird.

Erklärung des Umweltbundesamt (UBA)

Keine Zulassung für Gas aus Schiefer- oder Kohleflözen

Das Umweltbundesamt (UBA) drängt auf eine rasche Regulierung der Fracking-Technologie: „Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie – und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben.“ sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des neuen, über 600 Seiten starken Fracking-II-Gutachtens des UBA in Berlin.

Krautzberger unterstrich, dass die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Eckpunkte jetzt schnell in ein Gesetz münden müssten: „Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie. Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden. Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein, ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten, und zwar für jede Form des Frackings.“ Krautzberger erinnerte daran, dass es lediglich ein von Politik und Wirtschaft getragenes Moratorium gebe, Fracking derzeit aber nicht verboten sei.

Das Umweltbundesamt empfiehlt eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und zur Erdölförderung. Dies gilt auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollten unerlässlicher Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die nach den Eckpunkten von BMWi und BMUB gesetzlich normiert werden soll. Das UBA hält wie BMWi und BMUB auch weiter daran fest, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten aber auch in anderen sensiblen Gebieten wie im Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ausnahmslos zu verbieten.

Die Aufbereitung des so genannten Flowback (Rückflusswasser) ist laut UBA-Gutachten bislang ungelöst. Unter Flowback versteht man die Spülungsflüssigkeit, die während des Bohrens und Frackens und kurz danach wieder oberirdisch austritt. Dieser Flowback enthält neben den zum Fracken verwendeten und eingebrachten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund, etwa Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe oder örtlich sogar radioaktive Substanzen. Am besten für die Umwelt wäre es, diesen Flowback nach gezielter Aufbereitung wiederzuverwerten. Die Gutachter empfehlen, hierzu einen Anhang in der Abwasserverordnung zu entwickeln, der die Verfahren detailliert regelt. Fest steht für Maria Krautzberger aber auch: „Bei der Entsorgung des Flowback und des Lagerstättenwassers besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ein tragfähiges Entsorgungskonzept hat bislang kein Unternehmen vorlegen können.“

Zum Schutz des Wassers rät das UBA, ein sogenanntes Baseline-Monitoring durchzuführen. Sollte ein Fracking-Vorhaben genehmigt werden, müsste ein Unternehmen bereits vor Beginn des Fracking-Prozesses den Zustand des Grundwassers analysieren und diese Einschätzung den Behörden vorlegen. Während des gesamten Fracking-Vorgangs würde dann engmaschig geprüft, ob sich der Zustand des Grundwassers in irgendeiner Form verändert. Auch während der Gasgewinnung und des Rückbaus müssten die Firmen solche Daten erheben. Das Überwachungsmonitoring kann über Grundwasser-Messstellen erfolgen, die es ohnehin flächendeckend in Deutschland gibt.

Das UBA empfiehlt ferner, ähnlich wie bei anderen Risikotechnologien – etwa der Gentechnik – ein bundesweit rechtlich verbindliches Fracking-Chemikalien-Kataster bei einer Bundesbehörde zu führen. Dieses Kataster soll für jede Bürgerin und jeden Bürger im Internet einsehbar sein. So kann nachvollzogen werden, wo Stoffe eingesetzt wurden und ob diese Schäden in der Umwelt anrichten können. „Die Industrie versucht ja zunehmend auf gefährlich eingestufte Stoffe zu verzichten oder zumindest mit nur schwach wassergefährdenden Stoffen zu arbeiten. Ein behördlich geführtes Kataster würde es erlauben, die von der Industrie behaupteten Fortschritte transparent nachzuvollziehen.“, sagte Krautzberger.

Das UBA beurteilt den US-amerikanischen Fracking-Boom auch aus Klimaschutzgründen kritisch. „Die Fracking-Technik ist kein Heilsbringer für den Klimaschutz, der uns den Umstieg auf die erneuerbaren Energien erleichtern kann. Es wäre besser, unser Land konzentrierte sich stärker auf nachweislich umweltverträgliche Energieformen wie die erneuerbaren Energien. Außerdem sollten wir unsere Gebäude, in denen Fracking-Gas ja zum Heizen zum Einsatz kommen könnte, langfristig energieeffizienter machen und dadurch den Gasverbrauch senken. So brauchen wir gar kein Fracking-Gas.“

Das nun vorgelegte Fracking-II-Gutachten hat das UBA einem umfangreichen Evaluierungsprozess unterzogen: Die vorläufigen Ergebnisse wurden in einem öffentlichen Workshop im Januar 2014 vorgestellt. Verbände und Fachbehörden konnten das Gutachten kommentieren. Der Tagungsbericht zum öffentlichen Workshop wird mit dem Fracking-II-Gutachten veröffentlicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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