Tempo 30 in Marl
Temporeduktion auf Hauptverkehrsstraßen
Die Stadt Marl prüft eine Temporeduktion auf Hauptverkehrsstraßen wie der Bergstraße, um den Lärm zu mindern. Diese Überlegung steht im Einklang mit einer EU-Richtlinie, die von Städten verlangt, alle fünf Jahre Lärmkarten und Aktionspläne zur Lärmminderung zu erstellen oder zu aktualisieren.
Die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz, die vom Bundestag beschlossen wurden, ermöglichen es den Kommunen, ihre Verkehrsplanungen flexibler zu gestalten. Dies schließt auch Maßnahmen wie Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen oder Tempo 120 auf bestimmten Abschnitten der A52 in Marl ein. Kritiker sehen darin eine Überregulierung, die Autofahrer unnötig belastet und die Effektivität dieser Maßnahmen infrage stellt. Insbesondere das Projekt „Reallabor“, das bereits in der Kritik steht, wird als Beispiel für Fehlplanungen angeführt.
Die BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Bürgerfraktion Marl kündigt an, gegen derartige Beschlüsse zu stimmen, da sie diese als unangemessene Eingriffe in die Mobilität der Bürger betrachtet, die nun statt unter dem Banner des Klimaschutzes, unter dem des Lärmschutzes erfolgen.
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