Stellungnahme des Naturschutzbeirates Kreis Recklinghausen zur geplanten Bebauung des Jahnstadions in Marl Hüls
Der Naturschutzbeirat hat in einer Stellungnahme seine erheblichen Bedenken zu der geplanten Abholzung der Bäume am Jahnstadion geäussert. In einer sehr fundierten Begründung hat er dies der Stadt Marl mitgeteilt. Weil diese Stellungnahme nach Auffassung der Bürgerinitiative Marl Hüls so wichtig ist, drucken wir hier dieses Dokument volständig ab.
Stellungnahme des Naturschutzbeirates Kreis Recklinghausen
Wie in der Stellungnahme im Okt. 2017 dargelegt, bestehen Seitens des Naturschutzbeiratesdes Kreises Recklinghausen erhebliche Bedenken gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes in der geplanten Form.
Diese Bedenken sind wie folgt begründet:
Es existieren mehrere planerische Konzepte, auch der Stadt Marl selbst, mit Festlegungen,die die Erhaltung der Wald- und Baumbestände im Plangebiet begründet vorsehen und allenfalls eine Bebauung des direkten Stadionbereiches und der Fläche des ehemaligen Schulgebäudes vorsehen.
Es sind dies:
· Der Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken (Kreis Recklinghausen 2012), der als
behördenverbindliches Entwicklungsziel die „Erhaltung der Freiraumfunktionen der
städtischen Grünzüge“ (Nr. 4.4 I.III) darstellt.
· Der Grünordnungsrahmenplan (Stadt Marl 2006), der die umgebenden Waldflächen
nordwestlich und südlich des Jahnstadions als zu erhaltende Bestandteile der
innerstädtischen Grünzüge darstellt. Es wird empfohlen, von einer Bebauung
abzusehen und den Waldbestand zu erhalten sowie das Stadion selbst naturnah zu
entwickeln bzw. extensiv zu nutzen.
· Die Waldfunktionskarte, nach der die Waldflächen Erholungs-, Klimaschutz und
Sicht- bzw. Immissionsschutzfunktionen aufweisen.
· Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (Stadt Marl 2016), in dem nur das
Jahnstadion als Wohnbaupotenzialfläche dargestellt wird.
· Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Marl (2013)
Im Begründungsentwurf werden diese Konzepte nur teilweise aufgeführt und es wird nur z.
T. darstellt, warum von den dortigen Zielen abgewichen wird bzw. man davon ausgeht, dassdie FNP-Änderung mit ihnen in Einklang zu bringen ist.
Der Begründungsentwurf zur FNP-Änderung geht zwar erstmals auf die Widersprüche zumbehördenverbindlichen Entwicklungsziel im Landschaftsplan ein, behauptet zwar, dass „die grundlegenden Freiraum- und Erholungsfunktionen innerhalb des Entwicklungsraumes aufgrund der verbleibenden Wald- und Grünflächen im Umfeld sowie der Gestaltung der Frei- und Grünflächen innerhalb des Baugebietes auch zukünftig in ausreichender Größe und Qualität gewährleistet sind“. Diese Behauptung wird fachlich jedoch nicht belegt. Es wird lediglich auf die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen verwiesen, der zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungen anführt, aber auch darauf verweist, dass diese sich nur in Teilen mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel decken.
Verwiesen wird im Begründungsentwurf zwar auf Aussagen im integrierten
Klimaschutzkonzept. Eine wichtige Aussage hieraus wird aber nicht erwähnt:
„Einen wichtigen Rahmen für die Wohn-und Arbeitsbereiche der Stadt Marl bilden die Grün und Freiräume im besiedelten Bereich und umgebenden Freiraum. In der Zusammenarbeit der Stadtplanung mit den unterschiedlichen Fachplanungen werden Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung der Grünflächen im Zusammenhang mit der Sicherung und Entwicklung vorhandener und geplanter Siedlungsbereiche umgesetzt. … Aber auch fast alle freiräumlichen Bereiche außerhalb der Naturschutzgebiete werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Natur-und Landschaftsschutzes gesichert und entwickelt.“
Es ist weiterhin nicht nachvollziehbar, warum die Überplanung und der Verlust von
Gehölzflächen mit Waldeigenschaften (ca. 0,59 ha) und der Verlust von über 100 Bäumenaus mittlerem bis starkem Baumholz außerhalb der Waldflächen nicht durch eine Modifizierung der Planungen verringert wird, obwohl es sich um einen innerstädtischen Grünzug handelt. Die Stadt Marl stellt nicht dar, wie sie die Funktion des Grünzuges trotz dieses enormen Eingriffes aufrecht erhalten will.
Grundsätzlich begrüßt der Naturschutzbeirat, dass im Bereich des Gleisdreieckes statt der
Wohnbauflächen auf Verlangen der Regionalplanungsbehörde Freiraum dargestellt werden soll. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die Freiraumdarstellung nicht bis an die Grenze des BP 41 erweitert wird. Es handelt sich um eine zusammenhängende weitgehend homogene Fläche. Auch in diesem Bereich ist eine planerische Freiraumsicherung sinnvoll.
Ich verweise außerdem auf meine Anmerkungen zur Windbruchgefahr der verbleibenden
Baumbestände, zur Berechnung der Ersatzaufforstung sowie zur Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung in meiner Stellungnahme vom Okt. 2017.
Naturschutzbeirat Kreis Recklinghausen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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