Stadtplanungsausschuss Marl befasst sich mit den Bebauungsplan 'Ehem. Jahnstadion und Waldschule'
Auf der 28. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Bau, Arbeit, Umwelt, Wirtschaft) steht der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 224 'Ehem. Jahnstadion und Waldschule' als Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf der Tagesordnung. Er soll in der zurzeit geltenden Fassung als Entwurf beschlossen werden. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenenBebauungsplans ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers für Besserverdienende auf den Flächen des Jahnstadions und des Umfelds der Waldschule in Marl Hüls.
GEFÄLLIGKEITS-PLANUNG FÜR DEN INVESTOR?
Von dem Bauvorhaben im Hülser Wald rund um das Jahnstadion haben die Bürgerinnen und Bürger gar nichts. Sollen die Hülser etwa nach Drewer laufen um dort die Natur zu genießen? Sinn und Zweck dieses Planes durch die Stadtplaner ist, diesem umweltzerstörenden Bauvorhaben die nötige Baugenehmigung zu erteilen. Ist das ein Erfolg der Lobbyisten eines bekannten Marler Baulöwen? Die Bürgerinitiative Marl Hüls fordert ein sofortiges Ende dieser Tricksereien und Winkelzüge. Wir erinnern die Ratsherren an ihre Vereidigung, wonach sie ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Für den Bereich des Jahnstadions und der angrenzenden Waldflächen ist das Entwicklungsziel „Erhalt der Freiraumfunktion der städtischen Grünzüge“ jetzt gültig und so soll es bleiben.
Werden über 300 alte Bäume am Jahnstadion in Marl-Hüls gefällt?
Mitglieder der Bürgerinitiative Marl Hüls haben nachgemessen. Mit Bandmass und Bauplan ausgerüstet haben sie eine Baumzählung durchgeführt, wobei nur Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm gezählt wurden. Das Ergebnis ist erschreckend, über 300 alte Eichen und Buchen stehen auf der Abschussliste für die Bebauung des Jahnstadions, hunderte nachwachsende Bäume in diesen Mischwald nicht mitgerechnet. Die Fläche ist nicht notwendig für den Wohnbaubedarf der Stadt Marl.
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Die Begründung der Marler Stadtplaner
Das neueWohnquartier für Besserverdienende soll in seiner Gesamtkonzeption hochwertig und eigenständig entwickelt werden. . In der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
und in der Stellungnahme des Naturschutzbeirates des Kreises Recklinghausen
wurde das Vorhaben scharf kritisiert. Die Naturschutzbehörde beim Kreis kritisierte dies für den Bereich des Grünzuges in Marl. In dem jetzt vorliegenden Plan wurde die Bürgerkritik nicht aufgenommen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 224 einschließlich Begründung,
der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die dazu gehörenden Fachgutachtenund den sich daraus ergebenden Maßnahmen sollen als Grundlage zur Durchführung
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(2) BauGB und der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch und parallel dazu die Durchführung der Offenlage
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch für den Zeitraum vom 19.02.2018 bis zum 16.03.2018
durchzuführen.
Umweltgutachten des Investors
28. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Bau, Arbeit, Umwelt, Wirtschaft) (öffentlich/nichtöffentlich)
Termin: 25.01.2018, 16:00 Uhr
Raum: Ratsstube , Creiler Platz 1 , 45768 Marl
Gremien: Stadtplanungsausschuss (Bau, Arbeit, Umwelt, Wirtschaft)
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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