Stadt Marl: Verringerung der Ratsmandate ab der Kommunalwahl 2014, jetzt rechtswirksam
In seiner Sitzung am 14.02.2013 beschloss der Rat der Stadt Marl durch Satzung die Anzahl der zu wählenden Vertreter ab der Kommunalwahl 2014 von 46 um je 1 Listen – und 1 Direktmandat auf 44 Ratsmandate (davon
22 in Wahlbezirken) zu verringern.
Dann wurde festgestellt, dass es damals wahrscheinlich vor dem Hintergrund der im Rahmen der Haushaltsberatungen im Raum stehenden Absicht, den Rat weiter auf das gesetzliche Mindestmaß zu verkleinern, versäumt wurde, den letztgenannten Satzungsbeschluss gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 GO NRW öffentlich bekannt zu machen.
Die Satzung und somit auch die beschlossene Verkleinerung des Rates auf 46 Mandate war daher nicht rechtswirksam in Kraft getreten.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 Satz 3 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit der Europawahl (KWahlZG) musste die Bekanntmachung der Satzung zur Reduzierung der Ratsmandate spätestens bis zum 20.03.2013 erfolgen.
Der Fehler wurde in der letzten Ratssitzung korrigiert. Damit wurde auch der jahrelange Forderung der Bürgerliste WiR für Marl, den Rat auf die Mindestzahl zu verkleinern, nachgekommen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.