Stadt Marl lädt zum Bürgerworkshop in Sinsen ein

Um den gekennzeichneten Bereich geht es in Marl-Sinsen.

Die Stadt Marl lädt am 24. Januar ab 17.30 Uhr zur Bürgerbeteiligung nach Marl-Sinsen ein. Die Veranstaltung findet in der Pausenhalle der Haard-Johannesschule (In de Flaslänne 22) statt.

Bei der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB geht es um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 „Lehmkämpen“ nördlich der Schulstraße. Ziel ist dabei die Nachverdichtung der Bestandsbebauung, also Baulücken zu schließen.

Planungsrechtlich noch im Außenbereich

Der Bereich nördlich der Schulstraße in Marl-Sinsen gehört bisher planungsrechtlich zum sogenannten „Außenbereich“. Dort gibt es bereits Bebauung von einigem Gewicht. Um insbesondere in den rückwärtigen Bereichen der tiefen Grundstücke eine maßvolle ergänzende Bebauung zu erleichtern sowie den Bestand zu sichern, wurde 2012 eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 BauGB erlassen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 „Lehmkämpen“ sowie die 107. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Bauleitplanverfahren zielen darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung im bereits bebauten Plangebiet nördlich der Schulstraße zu schaffen.

Ideen und Anregungen erwünscht

Im Bürgerworkshop wird frühzeitig über die Bauleitplanverfahren informiert. Im Anschluss besteht für interessierte Marlerinnen und Marler die Möglichkeit zu diskutieren und Ideen mit einzubringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutz zu beachten. Die Stadt Marl behält sich im Hinblick auf die weitere Entwicklung der noch laufenden Covid-19-Pandemie vor, Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr zu ergreifen.

Die vorgestellten Planunterlagen liegen anschließend für die Dauer von zwei Wochen im Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl, zur Einsicht aus. Gleichzeitig sind die Unterlagen auch auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/oeffentlichkeitsbeteiligung abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zeitraum der durch die COVID-19-Pandemie bestehenden Kontaktbeschränkungen die Einsichtnahme nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. Ansprechpersonen sind Ludger Bach Tel.: 02365/ 99-6114 und Mathias Leuthe Tel.: 02365/ 99-6127.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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