Stadt Marl gegen Videoübertragung von Ratssitzungen

Andere Städte in der Region sind bei der Vermittlung ihrer Politik durch Videoübertragung iher Ratssitzung viel weiter wie die Stadt Marl. Die Stadt Gladbeck überträgt ihre Ratssitzungen live ins Internet. Dieser neue Service begann mit der Sitzung des Rates am 6. Juni 2019. Auf dieser Seite können dann die Sitzungen der letzten zwölf Monate abgerufen werden.
Eine Bürgeranregung zur Video-Aufzeichnung und Online- Bereitstellung von Rats- und Ausschuss- Sitzungen, sowie die Wahl eines Pandemie- geeigneten Tagungsraumes, wurden bei der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss nahezu Einstimmig abgelehnt.
"Ich bin enttäuscht, das unsere kommunalen Volksvertreter die Zeichen der Zeit nicht erkennen, in anderen Kreisstädten ist man bereits Vorreiter in Sachen Transparenz und Burgerbeteiligung", meint Antragsteller Christian Thieme.

Ausschluss der Öffentlichkeit?

Hintergrund und Anlass für die Bürgeranregung nach Paragraph 24 der Gemeindeordnung NRW, sind die Coronabedingten Videokonferenzen der Ausschüsse, die weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Vermehrt wurden z.B. klimaschädliche Baugenehmigungen im sogenannten "Beschleunigten Verfahren" ohne ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit vergeben, nach Meinung der BI Marl Hüls. Auch scheint man nach Meinung des Antragstellers kein Interesse am unbeschwerten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Ratsitzungen zu haben. "Stattdessen diskutieren die Ratsherren über die Abschaffung der Einwohnerfragestunde", so Thieme.
"Mehr Demokratie wagen" ist das Gebot der Stunde, Politik darf nicht im stillen Kämmerlein stattfinden, so die Ansage an die Adresse der Obrigkeit.

In einem offenen Brief und in einer Bürgeranfrage an den Bürgermeister der Stadt, fordert Bi Sprecher Christian Thieme mehr Transparenz bei Rat- und Ausschusssitzungen. "Es liegt nicht an, das jetzt aufgrund der Korona- Maßnahmen die Kommunalpolitik unter Ausschluss der Öffentlichkeit im stillen Kämmerlein stattfindet!"

Offener Brief an das Bürgermeisteramt der Stadt Marl.

Und:
Bürger -Anregung -Beschwerde- nach Paragraph 24 der Gemeinde-Ordnung NRW.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt.
Bitte nehmen Sie diese Fachärztliche Studie, die Informationen der TU München, des Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium Umwelt (2017) und dem Text des Bundesgesundheitsblatt von 2008 zum Anlass, einen geeigneten Tagungsraum für Ausschuss- und Ratsitzungen auszuweisen.
kommunale Demokratie
Anlässlich der von den großen Marler Parteien initiierten nichtöffentlichen Videokonferenzen von Ausschüssen und die aktuelle Ausführung öffentlicher Sitzungen mit beschränkter Zugänglichkeit für Bürger*innen, sehen wir Mitglieder*innen der Bürgerinitiative Marl Hüls unsere kommunale Demokratie beschädigt.

Meine Anregung -nach Paragraph 24 Gemeindeordnung NRW- zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Marl ist folgende:
Für öffentliche Tagungen des Rates und der vom Stadtparlament gebildeten Ausschüsse wird zukünftig die bereits sehr gut bewährte, geräumige Aula der städtischen Scharoun- Schule genutzt.
Eine moderne Abluftanlage sorgt für bessere Sicherheit vor Ansteckung, ausreichend Platz für alle Mandatsträger*innen ist vorhanden, auch steht dem politisch interessierten Publikum und den Pressevertreter*innen die Empore zur Verfügung.
Bürger ist der Souverän
Von der Empore könnte der Dialog und das Abstimmungsverhalten von Fraktionen und Einzelrats-Mitglieder*innen vom Souverän transparent miterlebt werden, auch der Mindestabstand ist dort ohne weiteres einhaltbar.
Durch diese Wahl könnten alle Volksvertreter*innen ihre Präsenz zeigen und damit ihrem Wählerauftrag nachkommen, genau wie alle anderen Mitglieder unserer Zivilgesellschaft die vorbildlich, trotz der allgegenwärtigen Gefahr, in ihren systemrelevanten Berufen täglich ihre Pflicht tun.
Meine Beschwerde -nach Paragraph 24 der Gemeinde-Ordnung NRW- lautet:
Im Gegensatz zur Scharoun- Schule ist im Rathausfoyer die Wiedergabe-Qualität der Tonanlage vollkommen ungenügend, ausser den Geräten im Plenum scheinen Lautsprecher und Microphon im Foyer defekt zu sein. Vor allem ist die Aufnahme-Qualität der Aufzeichnung von fragestellenden Einwohner*innen auf gut deutsch gesagt, "unter aller Sau".

Wer scheut die Öffentlichheit?

Geradezu Demokratiefeindlich ist es, wenn es im podcast zu Redebeitrag-Unterbrechungen aufgrund von veröffentlichungs- Weigerung von Politiker*innen und hohen Verwaltungs- Beamtinnen bzw. Beamten kommt. Ein kontinuierliches, nachvollziehbares Verstehen der einzelnen Tagesordnungsthemen ist durch diese Zensur nicht möglich.
Genaugenommen ist hier das Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt.
Bitte lassen Sie geehrter Herr Bürgermeister, die Rechtslage von ihrem Dezernat überprüfen und gegebenenfalls diese verächtliche, nicht mehr zeitgemäße Gewohnheit in ihrem Kollegium revidieren bevor unsere Bürgerinitiative in dieser Angelegenheit aktiv wird.
Informieren Sie uns bitte, sehr geehrter Herr Bürgermeister, noch vor der kommenden Sitzung im Rathaus, über den Stand ihrer Bemühungen zu meinem Antrag -vom 14 Dez.2020 - betreffend digitaler Übertragung von Rats- bzw. Ausschusssitzungen im Internet.

Hochachtungsvoll.
Christian Thieme

Stellungnahme der Verwaltung zur Beschwerde des Herrn Thieme

Herr Thieme begehrt zum einen, die Ratssitzungen sowie auch die zukünftigen Ausschüsse in der Aula der Scharoun Schule stattfinden zu lassen. Zum anderen begehrt er, dass alle Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und alle Mitarbeiter der Verwaltung ihre Zustimmungerteilen, dass etwaige Wortbeiträge im Podcast wiedergegeben werden.
Zu 1.
Gem. § 47 Gemeindeordnung NRW wird der Rat vom Bürgermeister einberufen, nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Marl teilt der Bürgermeister den Ort, die Zeit und die
Tagesordnung der Sitzung mit. Die Einberufung des Rates ist ein unentziehbares Recht des Bürgermeisters, von dem die Unterzeichnung der Ladung, die Festlegung der Tagesordnung, die Bestimmung des Zeitpunktes der Sitzung sowie des Sitzungsortes umfasst werden. Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Rates bei der Einberufung. Soweit der Rat etwaige Beschlüsse hierzu fassen sollte, so würde dieses lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellen. Die Entscheidung des Bürgermeisters darf lediglich nicht willkürlich erfolgen und denÖffentlichkeitsgrundsatzverletzen. Entsprechendes gilt gem. §§ 28, 29 der Geschäftsordnung für die Fachausschüsse.
Zu 2.
Wie bereits in der Berichtsvorlage zur Einführung eines Videostreamings ausgeführt, bedarf es für die Wiedergabe der Wortbeiträge einzelner Personen in den Gremien im Internet bzw. im Podcast der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen (§ 8 a Geschäftsordnung). Es gibt keine rechtliche Verpflichtung der Rats- und Ausschussmitglieder oder auch der Mitarbeiter der Verwaltung einer Wiedergabe im Internet zuzustimmen. Die Wortbeiträge der betroffenen Personen werden in der Form eines Verlaufsprotokolls in den jeweiligen Niederschriften schriftlich festgehalten, ferner haben die Bürger die Möglichkeit, durch Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen den Wortbeiträgen unmittelbar zu folgen. Eine weitere persönliche Verpflichtung der Mitglieder der jeweiligen Gremien ist in der Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Marl nicht vorgesehen. Zudem wird der Podcast nach dem Beschluss des Rates vom 25.06.2015 sowie dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2021 ausschließlich für diese Gremien vorgesehen. Die Erstellung eines Podcasts für den Haupt- und Finanzausschuss erfolgt für die Dauer
der pandemischen Lage, soweit eine Sitzung gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung stattfindet. Die Geschäftsordnung sieht gem. § 29 Abs. 8 keine Ausweitung der Erstellung eines Podcasts auch für die Fachausschüsse vor.
Es wird zu dem auf die Beschlussvorlage 2015/0302 anlässlich der Ratssitzung vom
25.06.2015 verwiesen, dort wird umfassend zu den verfassungs- und datenschutzrechtlichen
Vorgaben ausgeführt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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