Sperrbezirk gegen Straßenprostitution an der B225 in Marl bleibt bestehen

Freiherr-vom-Stein-Haus der Bezirksregierung
Münster
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Die Straßenprostitution an der B225 bleibt weiterhin untersagt. Wie die Stadt Marl jetzt mitteilt, hat die Bezirksregierung Münster dem gemeinsamen Antrag zur Verlängerung der Sperrbezirksverordnung mit den Städten Herten und Recklinghausen entsprochen. Die neue Verfügung gilt bis zum 31.12.2019.
Bekanntmachung

Am Freitag (19.12.) wird die Verlängerung der Sperrbezirksverordnung im Amtsblatt bei der Bezirksregierung Münster bekannt gemacht.

Zum Hintergrund:

Die Bezirksregierung Münster hatte erstmalig im September 2011 dem Antrag der Städte Marl, Herten und Recklinghausen auf Sperrgebietsverordnung im Städtedreieck an der Bundesstraße 225 zugestimmt. Weil in der Vergangenheit immer wieder Befürchtungen laut wurden, dass Prostituierte nach Ablauf der Sperrbezirksverordnung an die B 225 zurückkehren könnten, hatte der Rat im Frühjahr dieses Jahres mit einem Beschluss ein Zeichen gesetzt und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarstädten Herten und Recklinghausen die Verlängerung der Sperrbezirksverordnung über den 31.12.2014 hinaus zu beantragen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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