Sozialausschuss der Stadt Marl spricht über das Asylrecht

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Das Asylrecht für politisch verfolgte Menschen ist ein Grundrecht und in Deutschland im Grundgesetzt verankert. Flüchtlinge müssen ihr Heimatland verlassen, weil sie wegen ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden oder damit begründet zu rechnen haben. Diesen verfolgten Menschen müssen und wollen wir helfen.

Ein friedvolles und gemeinschaftliches Zusammenleben mit allen Menschen in
unserer Stadt ist uns wichtig. Wir wollen Vorurteile abbauen und den kulturellen
Austausch in einem Prozess des gegenseitigen Kennenlernens fördern. Das Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik nimmt in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Das Thema ist mit Ängsten und Vorurteilen behaftet, aber auch mit schweren Schicksalen sowie mit prekären Lebenssituationen, so lautet die Begründung für einen Antrag im Sozialausschuss der Stadt Marl.

Die Antragsteller fordern:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
1. Der Bundesinnenminister hat im Benehmen mit seinen Länderkollegen am 12.
Juni 2014 die Erhöhung des Bundeskontingents zur Aufnahme syrischer
Flüchtlinge beschlossen. Unter Berücksichtigung der Aufnahme von
Flüchtlingen aus anderen Krisenregionen bitten wir um Mitteilung
a. der Anzahl der jährlichen Zuweisung von Flüchtlingen sowie
b. die Anzahl des aktuell zu erwartenden Zuwachses,
c. bzw. möglicherweise Rückgang aus anderen eventuell befriedeten
Krisengebieten.
2. Ein Zuwachs vorausgesetzt bitten wir um Auskunft, ob die Kapazitäten zur
Unterbringung ausreichend zur Verfügung stehen bzw. welche
vorausschauenden Kapazitätserweiterungen konzeptionell geplant sind.

3. In diesem Zusammenhang bitten wir zur Sachverhaltsklärung um einen
umfassende Berichterstattung über einen in der Öffentlichkeit bzw. Marler
Zeitung diskutierten und beschriebenen Fall der „ungenügenden und
unwürdigen“ Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in Marl.
4. Welche Erkenntnisse aus dem „Leverkusener Modell“ können die Fachleute
der Stadtverwaltung für eine mögliche Neuausrichtung zur Unterbringung in
Marl ableiten?

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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