Sinkende Infektionszahlen: NRW reduziert Einschränkungen und eröffnet Perspektiven
Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.
Hoffnungsschimmer
Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten.
Fallen die Inzidenzwerte
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Regelung
Ab dem 15. Mai kann bei einer Inzidenz unter 100 die Außengastronomie für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Auch Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind bedingt möglich.
Vom kommenden Wochenende an können in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 die Außengastronomie und Hotels wieder öffnen. Zugang haben Menschen, die entweder negativ auf Corona getestet sind, eine vollständige Impfung oder auch eine Genesung nachweisen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Diese Regelung gilt ab dem 15. Mai. Die Kommunen müssen zuvor fünf Werktage lang stabil unter der Inzidenz von 100 gelegen haben.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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