SARIA: Regionalverband Ruhr (RVR) beantwortet Fragen zur beabsichtigten Erweiterung des Geländes der Firma SARIA am Standort Marl-Frentrop

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Im Planungsausschuss des Ruhrparlament beantwortet die Verwaltung Anfragen zum aktuellen Planungsstand bei der Firma SARIA in Marl Frentrop. Die Planungsbehörde des RVR wird sich mit der Angelegenheit erst befassen, wenn eine entsprechende Anfrage der Stadt Marl nach § 34 Landesplanungsgesetz vorliegt. Diese Anfrage liegt zur Zeit nicht vor.

Die Antwort der Planungsbehörde im Wortlaut:

Die Firma SARIA übernahm am Standort der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage nach
weitgehendem Umbau Teile der Produktionsanlagen und produziert heute aus Schlachtnebenprodukten Knochenmehle und Fette, die als Dünger in der Landwirtschaft, Vorprodukte für die Petfood-Industrie oder als Industriefette Verwendung finden. Zudem betreibt die SARIA-Tochter ReFood GmbH hier einen Umschlag- und Verarbeitungsbetrieb für Lebensmittelreste
sowie Altspeise- und Frittierfette. Die hier gesammelten und vorverarbeiteten
Mengen werden entweder in eine Biogasanlage verbracht bzw. die Altfette werden nach Reinigung im ReFood-Betrieb Melle in Lünen zu Biodiesel verarbeitet.
Die Stadt Marl hat die Verwaltung informiert, dass die Firma SARIA den Standort erweitern möchte. Der Standort liegt im Außenbereich inmitten des Freiraums. Die Bezirksregierung Münster hat seinerzeit einem Bebauungsplan als Regionalplanungsbehörde zugestimmt, sofern sich dieser Betrieb nicht über 10 ha erweitert.

Die Verwaltung der Regionalplanung nimmt wie folgt Stellung:

1. Inwieweit erfordert die geplante Firmenerweiterung und die dadurch notwendig werdende Änderung des Flächennutzungsplanes eine konkrete Mitwirkung des Regionalverbandes Ruhr?
Eine Mitwirkung des Regionalverbandes ist gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei
allen Flächennutzungsplan-Änderungen bzw. bei Flächennutzungsplan-
Neuaufstellungen erforderlich. Die Kommunen haben bei der Regionalplanungsbehörde
zu Beginn ihrer planerischen Überlegungen anzufragen, ob die in Aussicht genommene Planung den Zielen der Raumordnung entspricht. Die Regionalplanungsbehörde hat hier die Übereinstimmung des geplanten Vorhabens/des Planes mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen bzw. sicherzustellen.
2. Erfolgte bereits eine Beurteilung der aktuellen Planungen der Firma Saria durch die
Verwaltung des RVR? Wie ist der aktuelle Stand?

Die Stadt Marl hat die Regionalplanungsbehörde im Vorfeld über das Vorhaben informiert.
Eine inhaltliche Befassung würde erst auf der Grundlage einer landesplanerischen
Anfrage der Stadt gemäß § 34 Landesplanungsgetz erfolgen.
Eine formale
Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt der Regionalplanungsbehörde nicht
vor. Erst auf der Grundlage dieses Antrags und der im Zusammenhang damit einzureichenden Unterlagen kann eine fundierte landesplanerische Beurteilung erfolgen.

3. Welche Gründe sprechen für eine etwaige Änderung des Marler Flächennutzungsplanes?
Für eine potenzielle Erweiterung des Vorhabens müssten die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden. Diese würden die Änderung des Flächennutzungsplanes
(Umwandlung der bislang dargestellten landwirtschaftlichen Nutzfläche
als gewerbliche Baufläche) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Gewerbe-
bzw. Industriegebiet) erfordern.
4. Gäbe es aus der Sicht des RVR alternative Flächen in Marl?
Eine Betrachtung alternativer Flächen hätte ggf. im Rahmen einer im Bauleitplanverfahren
erforderlich werdenden Umweltprüfung zu erfolgen.

18. Sitzung des Planungsausschusses (öffentlich)

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) tagt am Montag, 3. Juni, 10 Uhr, im Robert-Schmidt-Saal des RVR-Hauses, Kronprinzenstraße 35, in Essen. Auf der Tagesordnung stehen der Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens für den Kraftwerksstandort in Datteln sowie weitere Themen nach Landesplanungsgesetz und RVR-Gesetz.

http://www.wir-fuer-marl.de/anfragen/Rethmann_%20RAT_15%20XI12.pdf

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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