Sanierungsprogramm für die Radwege in Marl
Ausgelöst durch die Beschwerden über die schlechten Radwege und deren Benutzbarkeit innerhalb des Stadtgebietes wurde ein Plan gemacht. Aber auch die Frage der „Fahrradfreundlichkeit der Stadt Marl“ und den Verbleib in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, kurz AGFS genannt wurde darin aufgegriffen. Der Plan wird zum Vorbehaltsnetz der verkehrswichtigen und -bedeutenden Radwege im Stadtgebiet Marl.
Dieses Radwegenetz ist auf jeden Fall aufrecht zu erhalten, da die Nutzer dieses Netz auch für ihre täglichen Wege unbedingt benötigen. Zusätzlich sind in den Plänen die weiteren geplanten verkehrswichtigen Radwege, wie die Ergänzung des bereits in Teilen bestehenden Bürgerradweges entlang der L 630 (Westerholter
Straße) in Richtung Alt-Marl und Herten-Westerholt bis zur Stadtgrenze dargestellt. Die Weiterführung des Radweges entlang der K 22 / K47 (Marler Straße) in Richtung Haltern-Hamm-Bossendorf, ist ebenfalls enthalten. Diese Radwege erfordern aber aufgrund der fremden Baulast und Zuständigkeiten einen längeren Planungsprozess.
Das Vorbehaltsnetz für die Radwege soll dazu dienen, den Diskussionen künftig besser entsprechen zu können. Weiterhin soll damit dargestellt werden, welche Radwege über Fördermaßnahmen in Verbindung mit Straßenbaumaßnahmen, wie z. B. die Schachtstraße oder der Ovelheider Weg nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) umgestaltet
werden können. Dieses Vorbehaltsnetz wird auch als Grundlage für die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes benötigt.
Weiterhin wurde im Rahmen des Radverkehrsnetzes ermittelt, bei welchen Radwegen kurzfristig aufgrund des Zustandes dringender Handlungsbedarf besteht . Aufgrund dieser Ermittlungen „Das Marler Radverkehrsnetz – Handlungsbedarfe) wird der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl für dieses Radwegenetz ein sogenanntes Notfallprogramm für die Radwege mit einer entsprechenden Priorisierung wie seiner Zeit für die Straßen aufstellen. Dieses Notfallprogramm wird dann für jede Einzelmaßnahme mit entsprechenden Kosten dargestellt.
Die Massnahmen
Das Marler Radverkehrsnetz – Handlungsbedarfe
Neubau
Westerholter Straße (OD bis Stadtgrenze Herten) – Land NRW
Carl-Duisberg-Straße (OD bis Lippramsdorfer Straße) – Kreis Recklinghausen
Umbau (mit Fördermöglichkeit) – Stadt Marl
Hülsbergstraße (von Bahnhofstraße bis Schmielenfeldstraße)
Ovelheider Weg (von Victoriastraße bis Hülsstraße)
Schachtstraße ( von Mathias-Claudius-Straße bis Brassertstraße)
Breddenkampstraße (von Langehegge bis Paul-Schneider-Straße)
Heisterkampstraße (von Paul-Schneider-Straße bis Bergstraße)
Römerstraße (von Carl-Duisberg-Straße bis Spechtstraße)
Umbau (ohne Fördermöglichkeit) – Stadt Marl
Pommernstraße (von Herzlia-Allee bis Westfalenstraße)
Sanierungsmaßnahmen – Stadt Marl
(punktuelle und streckenbezogene Maßnahmen)
Brücke am Theater über die Hervester Straße (Erhöhung des Brückengeländers)
Brücke über die Herzlia-Allee zur Pommernstraße (Erhöhung des Brücken-geländers)
Schulstraße (von In de Flaslänne bis Halterner Straße)
Halterner Straße (von Neulandstraße bis Schulstraße)
Bahnhofstraße (von Zur Höhe bis Dieselstraße)
Hülsstraße (von Ovelheider Weg bis Droste-Hülshoff-Straße)
Gendorfer Straße (von Lipper Weg bis Dormagener Straße)
Schillerstraße / Bonifatiusstraße / Kampstraße (von Zeppelinstraße bis Rappaportstraße)
Herzlia-Allee (von Willy-Brandt-Allee bis Recklinghäuser Straße)
Langehegge ( von Bergstraße bis Brandenburgische Straße)
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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