Sachstand zur Halde Brinkfortsheide im Stadtplanungsausschuss Marl?

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Im Stadtplanungsausschuss wollten die Bürger wissen was denn jetzt die Stadt Marl unternommen hat, um den Ratsbeschluss umzusetzen, die Schadstoffdeponie auf der Halde Brinkfortsheide zu verhindern. Die Antwort der Stadt war unbefriedigend.
Andrea Baudek Baudezernentin meinte , die Verwaltung hat kaum Handlungsmöglichkeiten, gegen diese Maßnahme vorzugehen, solange sie noch nicht beschlossen ist. Sie teilte mit, es soll am Montag ein Vertreter der Bergbaubehörde im Ältestenrat den Marler Politikern nicht öffentlich den Zustand der Halde erklären.
Warum wurde der Termin nicht in einer Information für alle Bürger gemacht?
Der Vertreter der Bezirksregierung hätte doch am gleichen Termin öffentlich im großen Sitzungssaal des Rathauses den Bürgern antworten können, der Sachverstand in der Bürgerinitiative hat sich oft als höher herausgestellt als der der  Politiker.
Das ist reagieren statt agieren, so wird der Ratsbeschluss nicht umgesetzt. Und dann noch der BI vorwerfen, sie würde sich unerlaubt auf der Halde bewegen. Die Bürgerinitiative waren viel aktiver als die Stadtverwaltung, um dieses Unheil einer Schadstoffdeponie auf der Halde zu verhindern. 
Die Bürgerinitiative Marl-Hamm hat  3500 Unterschriften gesammelt  und an den RVR übergeben. Marler Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Deponie ausgesprochen. 

Die Bürgerliste WIR für Marl gab ihren Redebeitrag in der Sitzung zu Protokoll

Der Kreis Recklinghausen

Landrat Süberkrüb beantwortete die Fragen der Bürgerinitiative Marl Hüls bei der letzten Kreistagssitzung vor ein paar Tagen.
Er berichtete das es eine enge Abstimmung mit den betroffenen Städten Marl und Dorsten gibt zum  Vorgehen des Kreises. Es gab bisher Gespräche mit der AGR, RVR und der RAG. Auch mit der RVR Direktorin wurde über diese Angelegenheit gesprochen. Die Gespräche gestalten sich äussert schwierig. Die Gespräche hatten zum Ziel die einseitige Belastung des Kreise zu verhindern. Er wies auf die Resolution des Kreistages und die intensive Diskussion dort hin. Die Verwaltung stellte klar   das sie darauf achten werde das alle Gesetze eingehalten werden. Auch die Halden im Kreis Recklinghausen müssen den Menschen als öffentlicher Raum zur Verfügung gestellt werden.

Der RVR

Die Verwaltung des RVR gab auf Fragen einen aktuellen Sachstand über die geplante Übernahme der Bergehalde Brinkfortsheide Erw. und Bergehalde Im Hürfeld im RVR Umweltausschuss.
Frage:
Welche Einflüsse haben bspw. die in der Stadt Marl und im Kreis Recklinghausen getroffenen Beschlüsse zur Übernahme der Halde Brinkfortsheide/Erw. auf die weiteren Verhandlungen mit der RAG?
Ergeben sich aus den vorliegenden Beschlüssen rechtliche Konsequenzen für die Entwicklungsmöglichkeitender Halde für die RAG bzw. für den RVR?
Die Antwort der RVR Verwaltung
Die kommunalen Beschlüsse entfalten keine direkte Bindungswirkung gegenüber dem Regionalverband Ruhr.

Derzeit wird ein Haldenkonzept erstellt, das die Potentiale der Halden herausstellen soll. Bestehende Nutzungsüberlegungen der Kommunen und die in diesem Zusammenhang erfolgte Bürgerbeteiligung fließen in diesen Abwägungsprozess mit ein.

Frage:
Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, dass sich bei dem Planfeststellungsverfahren die einzuhaltenden Abstandswerte zur Wohnbebauung als Hinderungsgrund herausstellen können?
Die Bewertung dieser Sachverhalte obliegt der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde;dazu gehört auch die Betrachtung der relevanten Abstandswerte.
Frage:
Abfälle welcher Deponieklasse sollen in den geplanten Deponien abgelagert werden?
Auf den Deponien sollen Abfälle der Deponieklasse I abgelagert werden.
Frage:
Wie lange werden die bisher eingebrachten Basisabdichtungen aus ungebranntem Ton gegen Salz- und Schwefelfrachten der Berghalden noch standhalten?
Diese Frage kann von Seiten des Regionalverbandes Ruhr nicht beantwortet werden.
Frage:
 Für welche Lebensdauer sollen die neu einzubringenden Zwischenabdichtungen und Endversiegelungen dimensioniert werden?
Diese Sachverhalte sind im Planfeststellungsverfahren durch den Vorhabenträger zu klären.
Frage:
Gibt es Erkundungsbohrungen des Untergrundes der Halden, liegt eine statische Berechnung des Untergrundes vor?

Diese Frage kann von Seiten des Regionalverbandes Ruhr nicht beantwortet werden. 

Das heißt der RVR gibt auf konkrete Fragen keine Antwort

Deshalb beantragen wir dass Herr Chmielarczyk von der
Bezirksregierung Arnsberg (Bergamt) und ein Vertreter der Bezirksregierung Münster bei der nächsten  Sitzung des Stadtplanungsausschusses im öffentlichen Teil eingeladen wird und Auskunft gibt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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