Anfrage zur nächsten Ratssitzung
Sachleistungen statt Geldleistungen an Asylsuchende
Angesichts der aktuellen Migrationsdebatte ist es wichtig, die verschiedenen Standpunkte zu betrachten und zu analysieren. In Bezug auf die Forderungen von einigen Parteien, die Auszahlung von Bargeld für Asylbewerber einzustellen und stattdessen nur noch Sachleistungen zu gewähren, lassen sich einige Überlegungen anstellen.
Den Kommunen ist es erlaubt, nach § 3 Abs. 3 S. 6 AsylbLG Sachleistungen statt Geldleistungen an Asylsuchende auszugeben. Die Forderung nach einer Umstellung auf ausschließlich Sachleistungen ist sicherlich mit einigen Vorteilen verbunden. Einerseits könnte dies dazu beitragen, die Verwendung der Leistungen genauer zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie tatsächlich für die Bedürfnisse der Asylsuchenden verwendet werden.
Es ist wichtig, bei der Diskussion über die Umstellung auf Sachleistungen auch die Auswirkungen auf die Integration der Geflüchteten zu berücksichtigen.
Diesbezüglich zur aktuellen Debatte der Ministerpräsidenten der Länder, haben wir folgende Anfrage an den Rat der Stadt Marl gestellt, die sie HIER aufrufen können.
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