Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2021
Im Jahr 2021 sind nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 9,35 Mrd. € erteilt (anteilig: 4,2 Mrd. € Kriegswaffen und 5,1 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter) worden. Im Vorjahr 2020 betrug der Wert 5,82 Mrd. €.
Der hohe Wert von 9,35 Mrd. € geht dabei ganz überwiegend auf Entscheidungen der Vorgängerregierung zurück, die für die von ihr erteilten Genehmigungen auch die Verantwortung trägt. Diese Bundesregierung sieht einen restriktiven Umgang mit Rüstungsexporten vor und wird entsprechend den im Koalitionsvertrag vereinbarten Leitplanken ein Rüstungsexportkontrollgesetz erarbeiten.
Von den dargestellten Werten entfallen Genehmigungen in Höhe von 309 Mio. € auf den Zeitraum seit dem 8. Dezember 2021 (Amtsübernahme der neuen Bundesregierung), die nahezu ausschließlich für Ausfuhren in EU-/NATO- oder NATO-gleichgestellte Länder erteilt wurden.
Informationen zu den Zahlen:
Von den Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüterausfuhren in Höhe von 9,35 Mrd. €. entfiel ein Anteil von 3,4 Mrd. € und damit 36,4 % (2020: 49,9 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (anteilig: 422 Mio. € Kriegswaffen und 2,98 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 5,95 Mrd. € (2020: 2,92 Mrd. €) erteilt (anteilig 3,79 Mrd. € Kriegswaffen und 2,16 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter).
Ägypten weist dabei mit Ausfuhrgenehmigungen im Wert von 4,34 Mrd. € den höchsten Wert unter den Drittländern auf. Dieser Wert ist fast vollständig (95 Prozent) auf Rüstungsexporte für den maritimen Bereich und die Luftverteidigung zurückzuführen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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