Regionalplan Ruhr offiziell in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 ist der Regionalplan Ruhr offiziell in Kraft getreten. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr durch die Regionalplanung im Regionalverband Ruhr (RVR) ist damit abgeschlossen.
Der Regionalplan löst nun die vier für den Planungsraum des Regionalverbandes Ruhr bislang noch gültigen Regionalpläne ab der drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 (RFNP). Mit dem Planwerk liegt seit 1975 wieder ein flächendeckender und einheitlicher Regionalplan für die Metropole Ruhr vor.
„Mit dem Regionalplan Ruhr machen wir die Region zukunftsfähig, eröffnen Perspektiven und schaffen einen verbindlichen Handlungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Metropole Ruhr“, betont Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr, und sagt weiter: „Nach 57 Jahren hat das Ruhrgebiet wieder einen von der Region selbst erstellten Regionalplan. Er gibt den 53 Kommunen Planungssicherheit und eröffnet Entwicklungsspielräume für die nächsten 20 Jahre.“
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hatte im November 2023 den Regionalplan Ruhr mit großer Mehrheit beschlossen und damit das formale Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes beendet. Danach, so sieht es das Gesetz vor, legt der RVR das Planwerk der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vor. Am 16. Februar dieses Jahres hat die Landesplanungsbehörde dem RVR die rechtsfehlerfreie Durchführung des Aufstellungsverfahrens des Planes bestätigt.
Der Regionalplan Ruhr kann beim RVR in der Bibliothek, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen (Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitags 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) eingesehen werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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