Rat der Stadt Marl fordert: Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von Strassen zu entlasten
Eine Resolution zur Änderung des Abgabengesetzes wurde beschlossen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Mindereinnahmen, die den Städten und Gemeinden mit einem Wegfall der Straßenausbaubeiträge entstehen würden, „durch Hilfen des Landes möglichst zu kompensieren“.
Aus der Resolution
Der Rat der Stadt Marl fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetzt so zuändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden. Die anfallenden Mindereinnahmen bei denStädten und Gemeinden sind durch Hilfen des Landes möglichst zu kompensieren.
Aus der Begründung
Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach §8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich
höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch dieAllgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in NordrheinWestfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest.Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. In der Stadt Marl liegen diese Kosten für die Anlieger zwischen 20 und 75 %.
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für diebetroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge
Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringenviele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierungnicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten.
Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik derstarken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks-eigentümern nicht
beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oderwirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.
Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen einesBerichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Be-trag zwischen 112 Millionen
und 127 Millionen Euro angegeben.Entsprechende Initiativen die die Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen gibt es von verschiedenenOrganisationen und Parteien.
Der Rat der Stadt Marl regt bei der Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzesan, mit dem Ziel Straßenausbaubeiträge gem. § 8 KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu
kompensieren.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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